Vorgehensweise bei der Erstellung eines Testaments

Vorgehensweise bei der Erstellung eines Testaments

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Vorgehensweise bei der Erstellung eines Testaments

Eine Nachlassregelung in Form eines Testaments schützt Ihre Familie, um Streitigkeiten vorzubeugen. Doch wie gehen Sie am besten vor, um ein Testament zu verfassen, das auch wirklich rechtsgültig ist? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten, wenn Sie Ihren Nachlass mit einem Testament regeln möchten.
Haben Sie bereits ein Testament, aber wissen nicht, wo Sie dieses sicher aufbewahren können? Everlife.ch hat speziell für diese Fälle einen digitalen Safe kreiert, damit Sie Ihr Testament und weitere wichtige Dokumente sicher aufbewahren können. Dazu gehören beispielsweise auch die Anweisungen im Todesfall oder die Liste der Aufbewahrungsorte aller wichtigen Dokumente.

Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?

Inhaltsübersicht

Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Testament zu machen?

Die verschiedenen Arten von Testamenten

Welche Informationen gehören zwingend in ein Testament?

Schritt für Schritt: Testament erstellen

Vergessen Sie nicht, Anweisungen für den Todesfall zu schreiben

Fazit

Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Testament zu machen?

Sobald Sie das Gefühl haben, Sie möchten sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, ist der geeignete Zeitpunkt gekommen. Abgesehen davon ist es immer sinnvoll, bei grösseren Lebensveränderungen über ein Testament nachzudenken. Also beispielsweise:

 

  • Beim Kauf einer Immobilie
  • Bei der Heirat
  • Bei der Scheidung
  • Bei der Geburt eines Kindes
  • Bei der Gründung eines Unternehmens
  • Bei grösseren Erbschaften, die Sie selbst erhalten haben.

 

Falls Sie sich noch nie über Ihr Testament Gedanken gemacht haben, aber eines der oberen Punkte auf Sie zutrifft, so empfehlen wir, so bald wie möglich die Erstellung eines Testaments in Angriff zu nehmen. Es ist immer möglich, dass uns etwas zustösst und wir nicht mehr in der Lage sind, unsere eigenen Gedanken mitzuteilen. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Everlife.ch stellt Ihnen gratis eine Vorlage für ein Testament zur Verfügung. Dieses müssen Sie allerdings zwingend handschriftlich aufsetzen – weshalb, erfahren Sie im nächsten Paragrafen.

Die verschiedenen Arten von Testamenten

In der Schweiz gibt es drei Arten, wie ein rechtlich gültiges Testament zustande kommen kann.

 

  • Das handschriftliche Testament. Diese Art ist die am häufigsten gewählte Testamentsform in der Schweiz. Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben werden, damit es rechtsgültig ist. Ausserdem müssen Sie noch den Ort, das Datum und Ihre Unterschrift hinzufügen. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn das Dokument Schreibfehler enthält. Solange es lesbar und damit verständlich ist, erfüllt es seinen Zweck. Everlife.ch stellt Ihnen gerne eine Vorlage für ein Testament (mit Beispieltext) und mit weiteren wichtigen Informationen zur Verfügung. 
  • Das öffentliche Testament. Das öffentliche Testament wird bei einem Notar erstellt. Ausserdem müssen zwei Zeugen mit dabei sein. Diese Art des Testaments lohnt sich vor allem dann, wenn Ihre Erbfolge komplex ist und Sie viele Vermögenswerte besitzen.
  • Das mündliche Testament. In absoluten Ausnahmesituationen, wie einem Unfall oder einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands nach einer Krankheit, darf ein Testament mündlich erstellt werden. Auch hierfür bedarf es zwei Zeugen, die das Gesagte unverzüglich niederschreiben, es mit Ort, Datum und der eigenen Unterschrift versehen. Das Dokument muss anschliessend sofort an die zuständigen Behörden weitergereicht werden.

Welche Informationen gehören zwingend in ein Testament?

Wenn Sie ein Testament verfassen, gehören Ihr vollständiger Name, Ort, Datum und Unterschrift zwingend auf das Dokument. Auch weitere Informationen, wie das Geburtsdatum, der Wohnort und Heimatort sind wertvoll, um das Dokument eindeutig Ihnen zuweisen zu können. Falls Sie früher einmal ein Testament erstellt haben, müssen Sie dessen Aufhebung zwingend im neuen Testament deklarieren. Weiter erklären Sie im Dokument, wer Ihre Erben sein sollen. Dabei gilt es zu beachten, dass es in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Erben gibt. Wenn Sie verheiratet sind, ist es ihr Ehepartner, wenn Sie Kinder haben, sind es der Ehepartner und die Kinder etc. Die Pflichtteile dieser Personen können Sie nicht aufheben, ausser es wurde ein Erbverzichtsvertrag unterschrieben. Sie können allerdings im Testament schreiben, was mit den Anteilen, die nicht die Pflichtteile sind, geschehen soll. So können Sie beispielsweise an Ihnen wichtige Organisationen spenden, oder Personen, die nicht mit Ihnen verwandt sind, ebenfalls etwas hinterlassen. In unserer Vorlage für ein Testament finden Sie ausserdem Informationen zu den Pflichtteilen und wie viele diese bei welchem Verwandtschaftsgrad betragen.
Auch können Sie bestimmte Gegenstände an Personen vermachen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Schritt für Schritt: Testament erstellen

Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie ein Testament selbst und in handschriftlicher Form erstellen können.

Schritt 1: Bestimmen Sie Ihr Vermögen 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen. Listen Sie dafür auf einem Notizblatt sämtliche Vermögenswerte auf. Dazu gehören Bankkonten, wertvolle Gegenstände, Schliessfächer, Edelmetalle, Schmuck, Gemälde etc. 

Schritt 2: Entscheiden Sie, wer Ihr Begünstigter sein soll

Entscheiden Sie nun, wer welche Vermächtnisse nach Ihrem Ableben erhalten soll. Beachten Sie dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile! Sie können die frei verfügbaren Anteile Ihres Vermögens auch an Organisationen oder Personen vermachen, die nicht mit Ihnen verwandt sind.

Schritt 3: Wählen Sie einen Testamentsvollstrecker

Wenn Sie möchten, können Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Das ist eine Person, die Sie ernennen, damit diese Person sicherstellt, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird. Das kann ein Anwalt sein, oder auch eine Person aus Ihrer Familie. Bedenken Sie dabei, dass die Person, die Sie dazu ernennen, nicht verpflichtet ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Am besten fragen Sie deshalb Ihre gewünschte Person, ob sie diese Aufgabe auch übernehmen möchte.

Schritt 4: Schreiben Sie Ihr Testament

Wenn Sie alle Informationen zusammenhaben, können Sie nun damit beginnen, Ihr Testament von Hand niederzuschreiben.

Schritt 5: Lassen Sie es von einem Notar beglaubigen

Oftmals unterlaufen Personen, die ein handschriftliches Testament erstellen, Fehler bei der Verteilung des Vermögens. Es lohnt sich deshalb, das Testament von Hand zu verfassen (womit es bereits rechtsgültig ist), aber es sicherheitshalber von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Vergessen Sie nicht, Anweisungen für den Todesfall zu schreiben

Ein Testament eignet sich, um Anweisungen für den Todesfall beizulegen. Das sind Informationen zu Ihrem letzten Willen in Bezug zur Bestattung, Personen, die kontaktiert werden sollen etc. Everlife.ch stellt Ihnen gratis eine Vorlage für Anweisungen im Todesfall zur Verfügung. Solche Anweisungen sollten Sie allerdings nur dann dem Testament beilegen, wenn mindestens eine weitere Person aus Ihrer Familie oder Bekanntenkreis ganz genau weiss, wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Ansonsten kann es sein, dass nach Ihrem Ableben die Bestattung prioritär organisiert und Ihr Testament erst im Anschluss gefunden wird. Everlife.ch stellt Ihnen einen digitalen Safe zur Verfügung, worin Sie sämtliche wichtigen Dokumente sicher aufbewahren können. Rufen Sie uns an, wenn das für Sie von Interesse ist. 

Fazit

Es gibt viele Dinge, die man bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigen muss. Daher empfiehlt Ihnen Everlife.ch, mit einer Vorlage zu arbeiten und sich bei der Erstellung genug Zeit zu lassen. Informieren Sie sich über die Pflichtteile und holen Sie die Beratung eines Anwalts ein, wenn Sie garantieren möchten, dass Ihre Nachlassplanung das Gesetz einhält und damit gültig ist und gemäss Formvorschriften erstellt wurde.

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Rédaction Everlife

Geschrieben von Rédaction Everlife,

Veröffentlicht vor plus d'une année

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