Wer bezahlt die Bestattungskosten?

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Wer bezahlt die Bestattungskosten?

Es ist unbestreitbar, dass Bestattungskosten ihren Preis haben. In der Schweiz liegt der beobachtete Durchschnittspreis für Bestattungen zwischen CHF 3'800.- und CHF 8'100.-. Es handelt sich um eine erhebliche Ausgabe, die jedoch nicht weniger notwendig ist. Wer möchte dem verstorbenen Angehörigen nicht die letzte Ehre erweisen, indem er eine Erdbestattung oder eine Kremation nach seinen Vorstellungen organisiert? Die Trauerfeier ist ein emotionaler Moment, ein Moment, in dem die Familie den Verstorbenen mit tiefgründigen Texten würdigt, ein Moment, der es ermöglicht, Beziehungen zu Freunden zu knüpfen oder zu erneuern, die dem Verstorbenen gegenüber eine aufrichtige Zuneigung hegen, und ein Moment, der in der Erinnerung haften bleibt. Allerdings machen die Vorbereitungen und die Honorare der verschiedenen Beteiligten einen grossen Teil der Kosten für die Bestattung aus. Und diese Last muss von irgendjemandem getragen werden. Da stellt sich die Frage: "Wer trägt die Kosten für die Bestattung?". Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?

Inhaltsübersicht

Der Vorsorgevertrag

Antrag auf finanzielle Unterstützung bei einer Bank

Kostenfreie Bestattung unter Bedingungen

Der Vorsorgevertrag

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist bei immer mehr Menschen beliebt und ermöglicht es, zu Lebzeiten die Kosten für eine Bestattung zu tragen und gleichzeitig seinen letzten Willen festzuhalten. Die meisten Organisationen bieten Angebote zu erschwinglichen Preisen an, die die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen berücksichtigen. Die Zahlung kann in bar oder in monatlichen Raten erfolgen. Wenn ein Verstorbener einen Vorsorgevertrag hat, ist die Familie finanziell abgesichert, da die Leistungen des Bestattungsunternehmens und generell die Kosten für die Bestattung bereits bezahlt sind. Sie können sich also um die Details kümmern, für die der Verstorbene keine besonderen Wünsche geäussert hat: 

 

  • Auswahl der Texte, die bei der Trauerfeier vorgetragen werden,
  • Blumenarrangement, Kränze und andere Bestattungsutensilien,
  • Wahl der Musik, die abgespielt wird, usw.

 

Wenn also der Verstorbene eine Bestattungsversicherung abgeschlossen hat, was – zur Erinnerung – ein Kapital ist, das einzig für die Bestattung gespart wurde, kann die Familie über dieses verfügen, um eine Bestattung zu organisieren. Es ist jedoch zu prüfen, ob eine Willensäusserung für die Bestattung vorliegt. In Abwesenheit muss die Familie dafür sorgen, dass die Werte und Überzeugungen des Verstorbenen respektiert werden.

Antrag auf finanzielle Unterstützung bei einer Bank

Wurde vor dem Tod keine finanzielle Vorkehrung getroffen, so gehen die Kosten zu Lasten der Familie. Angesichts der Höhe der zu zahlenden Beträge ist es nicht ungewöhnlich, dass dies zu einigen innerfamiliären Konflikten führt. Nach schweizerischem Recht ist die Familie jedoch verpflichtet, die Bestattung zu finanzieren, auch wenn sie die Erbschaft ablehnt. Manchmal ist die Schwierigkeit, die Kosten dafür zu tragen, einfach auf einen Mangel an Bargeld zurückzuführen. In diesem Fall gibt es Lösungen. Während die Banken die Konten einer Person nach der Todesanzeige sperren, um die Frage der Erbfolge vorzubereiten, können sie trotzdem Mittel zur Verfügung stellen, um die Familie bei den Bestattungskosten zu unterstützen. Bei unzureichenden Mitteln auf den Konten des Verstorbenen bleibt die Möglichkeit für die Familie, einen Personalkredit zu beantragen.

Kostenfreie Bestattung unter Bedingungen

Während in manchen Gemeinden sämtliche Kosten zulasten der Angehörigen gehen, übernehmen manche Gemeinden einen Teil oder sogar sämtliche Kosten einer Bestattung (abgesehen von gewünschten Extras). Ein Beispiel hierfür ist Zürich, welches seit 1893 über ein öffentliches Bestattungsamt verfügt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch, dass die verstorbene Person in der Stadt wohnhaft war. Die Leistungen, die die Stadt finanziert, umfassen den Sarg („ZüriSarg“), das Bestattungskleid und die Einsargung, Transport zum Friedhof sowie das Grab selbst.
Was die anderen Städte betrifft, so hat ein Verstorbener Anspruch auf teilweise oder vollständige Kostenfreiheit der obligatorischen Bestattungskosten, wenn er aus dieser Stadt stammte oder dort wohnhaft war. Die Mindestleistungen der Bestattungsunternehmen setzen sich in der Regel zusammen aus:

 

  • Bei Erdbestattung: das Graben, das Aufschütten der Grube, manchmal sogar die Gewährung eines Reihengrabes,
  • Bei Kremation: die Beisetzung der Urne oder die Gewährung einer Box in einem Kolumbarium.

 

Da die Gemeinden für die Kostenübernahme zuständig sind, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden wenden, bevor Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen und damit Kosten verursachen. Um auch Menschen mit geringem Einkommen eine würdige Bestattung zu ermöglichen, kann der Gemeinderat der betreffenden Stadt die finanzielle Situation der Familie prüfen und gegebenenfalls einen amtlichen Service anbieten, der die Lieferung des Sargs und die Übernahme der Hauptkosten für die Bestattung umfasst.

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