Der Abschluss einer Bestattungsvorsorge ist heute in der Schweiz weit verbreitet. Viele Menschen möchten damit ihren Angehörigen eine finanzielle und organisatorische Last abnehmen.
Trotz der Vorteile zögern einige, diesen Schritt zu gehen – aus gut verständlichen Gründen: Was passiert mit Ihrem Geld, falls das beauftragte Unternehmen in Konkurs geht?
In den letzten Monaten mussten einige Bestattungsunternehmen ihre Geschäfte einstellen, was in einzelnen Fällen zum Verlust von Kundengeldern führte, insbesondere aufgrund unklarer Rechtsstrukturen.
Everlife.ch SA erbringt keine Bestattungsleistungen selbst. Wir unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Bestattung und bieten zusätzliche Dienstleistungen an, die in der Schweiz einzigartig sind, wie z. B. administrative Verwaltung nach dem Todesfall, Preisgarantien über die Vertragslaufzeit oder flexible Ratenzahlungen.
Wir arbeiten mit ausgewählten Bestattungsunternehmen zusammen, die unsere Ethik-Charta erfüllen und schweizweit für unsere Kundinnen und Kunden tätig sind.
Everlife.ch SA verwahrt Ihr Geld nicht selbst und überweist es auch nicht direkt an Bestattungsunternehmen. Die Gelder werden auf das Bankkonto einer rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Gesellschaft transferiert: Everlife Prévoyance SA.
Dadurch gilt: Sollte Everlife.ch SA seine Tätigkeit einstellen, bleibt Ihr Geld sicher bei Everlife Prévoyance SA. Ihr Vertrag und die vereinbarten Leistungen sind weiterhin geschützt.
Auch im Falle eines Konkurses eines Partner-Bestattungsunternehmens ist die Bestattung gesichert, da das Geld innerhalb der unabhängigen Struktur von Everlife Prévoyance SA verfügbar bleibt.
Der von uns angebotene Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, kein Versicherungsvertrag. Sie können den Vertrag jederzeit kündigen und Ihr Geld gemäss unseren AGB zurückerhalten.
Sollte Everlife.ch SA in Konkurs gehen, können Sie Ihren Vertrag mit Everlife Prévoyance SA kündigen und Ihr Geld abzüglich der vereinbarten Kündigungskosten zurückerhalten.
Ihre Gelder sind sicher, weil zwei unabhängige Strukturen bestehen:
Die Schweizer Bestattungsgesetzgebung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Nicht alle Kantone verlangen eine rechtliche Trennung zwischen dem Unternehmen, das Bestattungsleistungen erbringt, und dem Anbieter der Bestattungsvorsorge.
Ohne diese Trennung kann es vorkommen, dass Kundengelder bei einem Konkurs verloren gehen.
Bei Everlife.ch werden Kundengelder unabhängig vom Wohnkanton über Everlife Prévoyance SA gesichert. Dies entspricht den höchsten Konsumentenschutzstandards.
Everlife Prévoyance SA unterliegt dem GwG (Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung) und ist als Finanzintermediär der Schweiz einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen.
Zudem prüft BDO SA die beiden Einheiten als Revisionsstelle. Bei Fragen zur Sicherheit Ihrer Gelder können Sie sich direkt an Everlife.ch wenden.