Was passiert mit meinem Hund, wenn ich sterbe?

Was passiert mit meinem Hund, wenn ich sterbe?

Lorine Berger

Lorine Berger

“Lorine – die dynamische Kraft der Kommunikation.”

Veröffentlicht am 07 September 2026

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6 Min. Lesezeit

Darüber denkt man vielleicht nicht unbedingt nach. Aber die Frage ist absolut berechtigt: Was passiert mit meinem treuen Begleiter, wenn ich plötzlich nicht mehr da bin? Die gute Nachricht: In der Schweiz gibt es klare rechtliche Möglichkeiten, um frühzeitig zu bestimmen, wer sich später um Ihr Tier kümmert. Wichtig ist nur, dass man das zu Lebzeiten regelt. 

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Schweiz kann ein Tier nicht direkt erben
  • Ohne Regelung geht der Hund im Todesfall an die gesetzlichen Erben über
  • Die sicherste Lösung ist ein Testament mit Auflage (sogenanntes Vermächtnis mit Zweckbindung)
  • Für einen Hund sollte man je nach Alter und Lebenserwartung etwa CHF 7’500 bis 15’000 einplanen
  • Ohne Planung kann das Tier vorübergehend im Tierheim landen, bis eine Lösung gefunden ist

Was sagt das Schweizer Recht zu Tieren?

Seit der Gesetzesrevision gilt in der Schweiz: Tiere sind keine Sachen mehr, sondern Lebewesen. Trotzdem gilt rechtlich weiterhin: Ein Tier kann nicht erben, kein Vermächtnis direkt annehmen und kein eigenes Vermögen besitzen.

 

Das bedeutet ganz konkret: Stirbt der Besitzer, wird der Hund Teil des Nachlasses. Ohne klare Regelung entscheiden die Erben, was mit dem Tier passiert. Wenn niemand das Tier übernehmen will oder kann, landet es im schlimmsten Fall im Tierheim. 

Eine vertraute Person zu Lebzeiten bestimmen

Die einfachste Lösung ist, schon zu Lebzeiten eine Person zu bestimmen, die den Hund übernehmen kann.

Das kann sein:

 

  • Familienmitglied
  • Freundin oder Freund
  • Nachbarin oder Nachbar

 

Wichtig ist, dass diese Person wirklich bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und genug Zeit, Platz und Geld hat. Ideal ist es, wenn der Hund die Person bereits kennt.

 

Ein schriftliches Einverständnis ist sehr empfehlenswert, auch wenn es rechtlich noch nicht ganz verbindlich ist. Denn Umstände können sich ändern: Wohnsituation, Alter oder Lebensplanung. 

Die rechtlich sichere Lösung: Vermächtnis mit Auflage

Die stabilste Lösung in der Schweiz ist ein Testament mit sogenannter Auflage. Dabei wird einer Person oder auch einer Organisation Geld vermacht, mit der klaren Bedingung, dass sie sich um den Hund kümmert.

 

Im Testament kann man zum Beispiel festhalten:

  • Name und Identifikation des Hundes (Chipnummer, Heimtierausweis)
  • Person oder Organisation, die ihn aufnehmen soll
  • Finanzieller Betrag für Pflege und Unterhalt
  • Vorgaben zur Betreuung (Tierarzt, Futter, Lebensstil)
  • Eine Person zur Kontrolle der Umsetzung

 

Ein handschriftliches Testament ist in der Schweiz gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Bei komplexeren Situationen lohnt sich eine notarielle Beratung. 

Wie viel Geld sollte man einplanen?

Die Kosten für einen Hund in der Schweiz liegen im Schnitt bei:

 

  • CHF 1’500 bis 3’000 pro Jahr für Futter, Tierarzt und Versicherung

 

Für einen mittelgrossen Hund mit etwa fünf Jahren Lebenserwartung bedeutet das:

 

  • ca. CHF 7’500 bis 15’000 insgesamt
  • plus Reserve für Tierarztkosten im Alter oder im Notfall

 

Dieser Betrag wird im Erbfall aus dem Nachlass bezahlt. Darum ist es sinnvoll, die Familie früh darüber zu informieren, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Wenn niemand den Hund übernehmen kann

Wenn keine Privatperson infrage kommt, gibt es in der Schweiz Tierheime und Organisationen, die Tiere nach einem Todesfall aufnehmen.

 

Dazu gehören zum Beispiel kantonale Tierheime oder die Schweizerische Tierschutzorganisation. Einige Einrichtungen übernehmen Tiere auch im Rahmen von Vereinbarungen oder gegen finanzielle Unterstützung aus einem Nachlass.

 

Wichtig ist: Nicht jedes Tierheim bietet die gleichen Bedingungen. Es lohnt sich, das frühzeitig zu klären.

Was passiert in den ersten 48 Stunden nach einem Todesfall?

Wenn der Tod plötzlich eintritt und keine Regelung besteht, läuft es meistens so ab:

 

  • Ist eine Kontaktperson bekannt, wird sie informiert und holt den Hund ab
  • Ist niemand erreichbar, kommt der Hund vorübergehend ins Tierheim oder zu einer Pflegestelle

 

In dieser Zeit ist das Tier oft verunsichert und getrennt von seinen gewohnten Bezugspersonen. Genau das lässt sich mit einer klaren Planung verhindern.

Fazit

Mit einer einfachen Regelung zu Lebzeiten können Sie sicherstellen, dass Ihr Hund auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist. Ein Testament mit klarer Auflage und eine vertrauenswürdige Bezugsperson sind dabei die wichtigste Grundlage. 

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