Ethik-Charta
Das Bestattungsinstitut ist im Handelsregister des Wohnkantons eingetragen oder verfügt über die erforderliche behördliche Bewilligung zum Betrieb und bescheinigt dies.
Das Bestattungsinstitut hält sich an die Vorschrift, den Verstorbenen innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod gemäss den gesetzlichen Grundlagen zu beerdigen oder einzuäschern.
Das Bestattungsinstitut hält die gesetzliche Frist von 90 Stunden für die Feuerbestattung oder Beerdigung ein (sofern keine besonderen kantonalen Vorschriften gelten).
Das Bestattungsinstitut ist an das Berufsgeheimnis gebunden und mischt sich nicht in familiäre Angelegenheiten ein, von denen er bei der Ausübung seines Amtes Kenntnis erhält.
Das Bestattungsinstitut verpflichtet sich zur Einhaltung eines ethischen Ehrenkodex, der Freundlichkeit und konstante Qualität gegenüber dem Auftragnehmer und seiner Familie garantiert.
Verhalten, Handlungen und Leistungen müssen in jeder Hinsicht vorbildlich sein.
Lokale, nationale und internationale Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften werden jederzeit angewendet.
Das Bestattungsinstitut verpflichtet sich zur Neutralität in Bezug auf die religiösen und philosophischen Überzeugungen des Verstorbenen und seiner Angehörigen.
Das Bestattungsinstitut verpflichtet sich, in diesen schwierigen Zeiten Dienste, Unterstützung und persönliche Betreuung mit der Würde und dem Respekt anzubieten, die eine solche Mission erfordert.
Das Bestattungsinstitut verpflichtet sich, der Familie und den Angehörigen des Verstorbenen äusserste Diskretion und Vertraulichkeit zu garantieren.
Das Bestattungsinstitut ist verpflichtet, sich in einer Weise zu kleiden, die sowohl die Familie als auch den Beruf ehrt.
Jeden Monat besuchen Tausende von Familiens unsere Website und entscheiden sich dafür, ihre Angehörigen mit einer Bestattungsvorsorge zu schützen. Und Sie?
Erstellen Sie jetzt Ihre persönliche Vorsorge