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Die Sicherheit der Gelder auf Everlife.ch

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Die Sicherheit der Gelder auf Everlife.ch

Die Sicherheit der Gelder auf Everlife.ch

Der Abschluss eines Vorsorgevertrags ist mittlerweile eine gängige Vorgehensweise und wird von immer mehr Menschen in der Schweiz gewählt, die ihren Angehörigen eine moralische und finanzielle Last abnehmen möchten. 

 

Obwohl die Vorteile einer Bestattungsvorsorge unbestritten sind, zögern manche Menschen noch, diesen Schritt zu tun, und zwar aus einem recht legitimen Grund: was mit ihrem Geld passiert, wenn das beauftragte Unternehmen in Konkurs geht. 

 

In den letzten Monaten haben nämlich einige im Bestattungswesen tätige Unternehmen ihre Geschäfte geschlossen, was in einigen Fällen den Verlust von Kundengeldern zur Folge hatte, insbesondere aufgrund der unklaren Rechtsstrukturen der betroffenen Unternehmen. 

 

Bei Everlife.ch ist es uns ein Anliegen, an die Sorgenfreiheit unserer Kunden zu denken und vor allem dafür zu sorgen, dass sie zu gegebener Zeit die Leistungen, für die sie bezahlt haben, auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens in Anspruch nehmen können.

Was Everlife.ch SA für die Sicherheit Ihrer Gelder tut

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Everlife.ch SA kein Unternehmen ist, das Bestattungsleistungen erbringt. Unsere Aufgabe ist es, Menschen, die sich auf ihren Abschied vorbereiten möchten, bei der Organisation ihrer eigenen Bestattung zu unterstützen und gleichzeitig zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, die in der Schweiz einzigartig sind, wie z. B. die administrative Verwaltung nach dem Tod, Preisgarantien für die gesamte Laufzeit der Verträge oder Ratenzahlungen über lange Zeiträume.

 

Wir arbeiten mit zahlreichen Bestattungsunternehmen zusammen, die die "Ethik-Charta" erfüllen und für unsere Kunden in der ganzen Schweiz Dienstleistungen erbringen.

 

Ferner bewahrt Everlife.ch SA Ihr Geld nicht selbst auf. Ihr Geld wird auch nicht direkt an ein Bestattungsunternehmen überwiesen. Everlife.ch SA stellt die Gesellschaft dar, die das Produkt vermarktet, stellt aber direkt keine Bestattungsvorsorgeverträge aus.

 

Konkret bedeutet dies, dass die von unseren Kunden unterzeichnete Bestattungsvorsorgeverträge mit dem Unternehmen Everlife Prévoyance SA und nicht mit Everlife.ch SA abgeschlossen werden. So wird Ihr Geld auf das Bankkonto einer rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Gesellschaft überwiesen: Everlife Prévoyance SA

 

Aber das ist noch nicht alles, denn falls Everlife.ch SA seine Geschäftstätigkeit einstellen sollte, wäre Ihr Geld immer noch in der Struktur von Everlife Prévoyance SA vorhanden und die Einstellung der Geschäftstätigkeit von Everlife.ch SA hätte somit keine Auswirkungen auf Ihren Vertrag oder auf die Erfüllung der Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt. 

 

Denn selbst im Falle einer Insolvenz von Everlife.ch SA profitieren Ihre Angehörigen zu gegebener Zeit von der Koordination mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen und der administrativen Verwaltung post-mortem, dank einer Vereinbarung "über das Back-up der verkauften Leistungen", die mit einem dafür zuständigen administrativen Beteiligten festgelegt wird.

 

Sollte schliesslich ein der Bestattungsunternehmen, die mit Everlife.ch SA zusammenarbeiten, Konkurs gehen, da das Geld bei Everlife Vorsorge AG "gelagert" und nicht an einen Partner-Bestattungsunternehmen ausgezahlt wird, würde die Bestattung trotzdem organisiert und an einen anderen Partner unseres Netzwerks bezahlt, da das Geld immer noch innerhalb der unabhängigen Struktur verfügbar ist: Everlife Prévoyance SA. 

Kündigung des Vertrages

Jedenfalls ist der von uns vertriebene Bestattungsvorsorgevertrag keine Versicherung, sondern entspricht einem Dienstleistungsvertrag, der im Voraus bezahlt wird und das Geld somit für die Bezahlung der vereinbarten zukünftigen Leistungen bestimmt ist. 

 

Es ist auch möglich, seinen Bestattungsvorsorgevertrag zu kündigen und sein Geld gemäss unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuerhalten. Sollte also Everlife.ch SA in Konkurs gehen, wäre es durchaus möglich, seinen Vorsorgevertrag mit Everlife Prévoyance SA zu kündigen und somit sein Geld abzüglich der damit verbundenen Kündigungskosten zurückerhalten zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Everlife.ch und Everlife Prévoyance SA?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Gegensatz zu anderen Angeboten, die Sie auf dem Markt finden könnten, Ihr Geld bei Everlife.ch SA sicher ist, weil es zwei verschiedene Strukturen gibt: Everlife.ch SA und Everlife Prévoyance SA.
Jede Struktur hat dann ihre eigenen Aufgaben:

 

  1. Die Aufgabe von Everlife.ch besteht hauptsächlich in der unparteiischen Bestattungsberatung, der Planung der Bestattung, der Koordination zwischen den verschiedenen Partnern, die die Bestattungsleistungen erbringen, und der administrativen Verwaltung nach dem Tod. Everlife.ch ist ein Ökosystem für das Lebensende, das Bestattungsvorsorge, einen digitalen Tresor und einen digitalen Tributraum bietet, um alle Dienstleistungsbedürfnisse im Zusammenhang mit dem Lebensende abzudecken.
  2. Die Aufgabe von Everlife Prévoyance SA besteht darin, die Gelder, die für die Bezahlung von Bestattungsleistungen bestimmt sind, zu "lagern". Die im Rahmen der Bestattungsvorsorge eingezahlten Gelder werden auf ein von Everlife Prévoyance SA gehaltenes Bankkonto eingezahlt und für die Zahlung künftiger Leistungen zu gegebener Zeit aufbewahrt. Everlife Prévoyance SA hat keine Strukturkosten (ausser Bankgebühren, die durch das bis heute vollständig eingezahlte Kapital des Unternehmens gedeckt sind), wodurch das Geld der Kunden sicher ist.

Sicherheit der Gelder: warum sollten Sie Everlife.ch einem Bestattungsunternehmen vorziehen?

Die Bestattungsgesetzgebung in der Schweiz, und im weiteren Sinne auch die Gesetzgebung zur Bestattungsvorsorge, ist derzeit lückenhaft und hängt von den kantonalen Behörden ab. Allerdings haben noch nicht alle von ihnen die Bestattungsvorsorge gesetzlich geregelt.

 

Beispielsweise besagt im Kanton Waadt die Verordnung "818.41.1 die Verordnung über Todesfälle, Grabstätten und Bestattungsunternehmen, Artikel 80, Absatz 1", dass "Bestattungsunternehmen, die den Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen anbieten, verpflichtet sind, die Erbringung der vereinbarten Leistungen im Falle einer Geschäftsaufgabe zu garantieren, oder, falls dies nicht möglich ist, die vollständige Rückzahlung der Beträge, die ihm für diese Leistungen im Voraus gezahlt wurden." Darüber hinaus wird in Absatz 2 klargestellt: "Es obliegt ihnen daher, einen von ihrem eigenen Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen Garantiefonds nachzuweisen" (NB: beide Übersetzungen des Verordnungstextes sind frei und unoffiziell).

 


Leider bestehen derartige gesetzlichen Bestimmungen nicht in allen Kantonen. Einige verlangen nicht ausdrücklich, dass es eine rechtliche Trennung zwischen dem Unternehmen, das die Bestattungsleistungen erbringt, und dem Unternehmen, mit dem der Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wird, geben muss. Folglich sind nicht alle Schweizer Bestattungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, einen von ihrem eigenen Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen Sicherungsfonds nachzuweisen. Dies schafft somit eine Verwechslungsgefahr zwischen den Kundengeldern, die im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags verwendet werden sollen, und den Geldern, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Bestattungsunternehmens zur Verfügung stehen.

 

Konkret bedeutet dies, dass diese Unternehmen derzeit keiner gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, die Gelder ihrer Kunden zu sichern.

 

Daher kann es leider in einigen Fällen, in denen ein Bestattungsunternehmen in Konkurs geht, dazu kommen, dass der Kunde nicht nur sein Geld, sondern auch die im Rahmen seiner Bestattungsvorsorge erworbenen Leistungen verliert.

 

Bei Everlife.ch werden wie bereits erwähnt die Kundengelder über die Everlife Prévoyance SA gesichert, und zwar unabhängig vom Wohnkanton, auch wenn es keine "gesetzliche Verpflichtung" gibt. Dies wurde von Anfang an so eingerichtet, um die höchsten Konsumentenschutzkriterien zu erfüllen, da es sich um Gelder handelt, die mit einem Bestattungsvorsorgevertrag verbunden sind.

 

Schliesslich ist Everlife Prévoyance SA dem GwG (Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung) unterstellt und damit als Finanzintermediär in der Schweiz einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen, wie dies von der Finanzmarktaufsicht verlangt wird.

 

Anzumerken ist noch, dass BDO SA, eine der grössten Schweizer Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und Treuhanddienstleistungen, als "Revisionsstelle" der beiden Einheiten Everlife.ch SA und Everlife Prévoyance SA ernannt wurde. 
Bei spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Gelder können Sie auch direkt mit Everlife.ch Kontakt aufnehmen.

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