Zu gegebener Zeit wird das Bestattungsunternehmen Ihnen den Ablauf Ihrer Bestattung erklären und für die Koordination zuständig sein. Dieses Vorgehen soll Ihre Angehörigen begleiten und ihnen in diese...
Wenn das Bestattungsunternehmen, das Sie für Ihre Bestattungsvorsorge gewählt haben, Konkurs geht, ist Ihr Geld jederzeit geschützt. Denn bei den von Everlife.ch angebotenen Absicherungslösungen wird...
Ja, und wenn Sie Ihren Vorsorgevertrag kündigen, wird Ihnen Ihr Kapital abzüglich der Verwaltungskosten zurückerstattet.
Diese Kosten werden übrigens beim Abschluss des Vorsorgevertrags klar festg...
Everlife.ch bietet eine Option "Preisgarantie" an, damit sich die Preise während der Laufzeit Ihres Vorsorgevertrags für die Bestattung nicht ändern. Beachten Sie, dass die Preise nicht garantiert wer...
Ja, es ist möglich, die Zahlung Ihres Vorsorgevertrags bei Everlife.ch in Raten zu begleichen. Bezahlen Sie Ihre Vorsorge in 12, 24, 48 Raten oder sogar in monatlichen Raten ab CHF 12.90 über 25 Jahre...
Nein, ganz im Gegenteil! Obwohl Everlife.ch ein umfassenderes Paket anbietet als jene, die derzeit auf dem Markt erhältlich sind, ist das Angebot nicht teurer, selbst bei den Basis-Bestattungsleistung...
Nein, die Bestattung wird in den allermeisten Fällen nicht vom Staat bezahlt.
Einige Gemeinden wie die Stadt St. Gallen, der Kanton Zürich oder andere Gemeinden in der Schweiz übernehmen bestimmte...
Im Unterschied zu einer einfachen Bestattungsvorsorge, die von Bestattungsunternehmen in der Schweiz angeboten wird, geht das Ökosystem für das Lebensende von Everlife.ch einen Schritt weiter und ermö...
Nein, ganz und gar nicht. Das ist eine der Stärken des Konzepts.
Da wir kein Risiko abdecken, wie es eine Versicherung tun würde, sondern unser Service es lediglich ermöglicht, seine Leistung im V...
Nein, Ihre Angehörigen können Ihre Entscheidungen nicht ändern. Tatsächlich ist eines der Hauptziele von Everlife.ch, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Dies ist eine der Aufgaben der Bestattungsvo...