- Obligatorisches amtliches Dokument. Die Erbbescheinigung weist Ihre Eigenschaft als Erbe gegenüber den Schweizer Behörden rechtlich nach. Ohne sie ist keine Freigabe möglich.
- Fristen: 4 bis 8 Wochen. Rechnen Sie im Durchschnitt mit dieser Zeitspanne nach Einreichung Ihres Antrags, je nach Komplexität des Nachlasses und Kanton.
- Erhalten Sie Zugang: Konten, Immobilien, Versicherungen, Steuern. Es ist der Schlüssel, der den Zugang zum gesamten Erbe der verstorbenen Person öffnet und die administrativen Schritte ermöglicht.
- Vorsorgen heisst schützen. Den eigenen letzten Willen und die Dokumente zu Lebzeiten zu zentralisieren, ermöglicht Ihren Angehörigen, das Erbe rasch freizugeben, ohne unvorhergesehene administrative Last.
Eine angehörige Person ist gerade verstorben, und Sie denken, ihr Vermögen stehe Ihnen von Rechts wegen zu. In Wirklichkeit ist das rechtlich komplizierter.
Ohne eine amtliche Erbbescheinigung verfügen Sie über keinen Zugang und kein Recht. Die Banken sperren die Konten.
Das Grundbuch anerkennt Ihr Recht nicht. Die Lebensversicherungen verweigern die Auszahlung der Leistungen. Das ist die rechtliche Realität in der Schweiz, in jedem Kanton.
Die Erbbescheinigung ist kein blosses Verwaltungsdokument. Sie beurkundet Ihre Verügungsbefugnis: diejenige, die Ihre Eigenschaft als Erbe in ein reales und vollstreckbares Recht verwandelt.
Diese Bescheinigung zu erhalten setzt jedoch voraus, das Verfahren zu verstehen. Sie müssen wissen, welche Belege einzureichen sind, bei welcher kantonalen Behörde und innert welcher durchschnittlichen Frist Sie sie erhalten. Und am wichtigsten: Sie müssen die Haupthindernisse antizipieren: Familienstreitigkeiten, frühere Schenkungen, komplexe Vermögen.
Hier ist, was Sie wissen müssen.
Wozu dient die Erbbescheinigung genau?
Die Bescheinigung ist eine amtliche Erklärung, die von einer kantonalen Behörde (Gericht oder Notar je nach Kanton) ausgestellt wird und rechtlich bestätigt, dass Sie Erbe der verstorbenen Person sind. Ohne die Bescheinigung heisst das konkret:
- Die Banken verschliessen Ihnen die Türen zur Freigabe der Konten
- Sie können die Grundstücke der verstorbenen Person weder verkaufen noch übertragen
- Die Lebensversicherungen verweigern die Auszahlung der Leistungen
- Die Steuerbehörden anerkennen Ihre Eigenschaft als Erbe nicht
Mit der Bescheinigung ist es eine andere Geschichte. Auch wenn dieser Prozess einschränkend wirken kann, ist er in Wirklichkeit ein rechtlicher Schutz – für Sie ebenso wie für die Institutionen: Sie stellen sicher, dass tatsächlich eine rechtmässig erbende Person das Geld einfordert, nicht irgendwer.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind (Kinder und überlebender Ehepartner zum Beispiel), legt die Bescheinigung den Anteil jedes Einzelnen innerhalb der Erbengemeinschaft und in der amtlichen Liquidation des Nachlasses klar fest. Es ist ein Dokument, das Sie über Jahre aufbewahren werden, denn es bleibt für jeden späteren Schritt im Zusammenhang mit dem Erbe gültig.
Wer kann sie beantragen?
Die gesetzlichen Erben haben das uneingeschränkte Recht, diese Bescheinigung zu beantragen. Das sind:
- Die Kinder der verstorbenen Person
- Der überlebende Ehepartner oder die eingetragene Partnerin / der eingetragene Partner (eingetragene Partnerschaft)
- Die Eltern, falls keine Kinder vorhanden sind oder diese verzichtet haben
- Jeder andere durch Testament oder Gesetz bestimmte Erbe
Es besteht eine Ausschlagungsfrist (Zeitraum nach dem Todesfall), während der Sie einen mit Schulden belasteten Nachlass ablehnen können. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihre Annahme endgültig.
Die Familien können das am besten beurteilen
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Ihre Wünsche werden respektiert
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Eine menschliche und wohlwollende Begleitung
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Wiedergewonnene Zuversicht für die Zukunft
Sonderfälle: Wenn Sie minderjährig sind oder unter Erwachsenenschutz stehen, muss eine gesetzliche Vertretung (Elternteil oder Beistand) den Antrag an Ihrer Stelle einreichen. Eine eingetragene Partnerin / ein eingetragener Partner geniesst genau dieselben Rechte wie ein überlebender Ehepartner.
Sie müssen nicht der Willensvollstrecker sein. Jeder Erbe kann die Bescheinigung bei den Behörden seines Kantons beantragen und als Hauptkontaktperson dienen.
Die zusammenzustellenden Dokumente
Die Liste variiert von Kanton zu Kanton, aber diese Belege sind häufig die verlangten:
- Die Todesurkunde (der verstorbenen Person), bei der Gemeinde erhältlich
- Ein gültiger Ausweis (Pass, Identitätskarte)
- Eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde (zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses)
- Eine beglaubigte Kopie des Testaments oder des Erbvertrags, sofern vorhanden
- Die Kontoauszüge der verstorbenen Person und die Grundbuchauszüge (für ihre Immobilien)
- Wenn Sie verheiratet sind, der Ehevertrag oder die Bestätigung des Güterstands
- Die Dokumente zu jeder Schenkung, die die verstorbene Person Ihnen vor ihrem Tod gemacht hätte
Bestimmte Kantone fügen zusätzliche Anforderungen hinzu: Kopien von Lohnabrechnungen, Versicherungsverträge, Schuldenrechnungen.
Die meisten bieten eine vollständige Information zu den notwendigen Dokumenten. Es ist besser, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, bevor Sie loslegen: Sie können sie als Kontaktperson kontaktieren oder eine Drittperson darum bitten.
Die Rolle des Notars
Der Notar (oder Urkundsperson, je nach Terminologie) ist in jedem Nachlass zentral. In der Westschweiz [CU1.1]ist er es, der in der Regel die Erbbescheinigung ausstellt und die Testamentseröffnung erläutert. Sie wenden sich an ihn, um die meisten rechtlichen Schritte einzuleiten.
Er prüft Ihr Dossier im Detail. Er überprüft die Echtheit der Belege. Er erläutert Ihnen die heiklen Punkte: die Ausschlagungsfrist, was ein «öffentliches Inventar» ist, wie die Erbschaftssteuer funktioniert. Wenn eine frühere Schenkung die Sache verkompliziert, hilft er Ihnen, die Auswirkung zu verstehen und Ihren Anteil am Nachlass zu begründen.
Vor allem verbindet er Sie mit den Fachleuten, die Sie brauchen: ein Gericht, falls ein Erbe Einspruch erhebt, eine Anwältin / ein Anwalt für Zivilrecht, eine Steuerexpertin / ein Steuerexperte für die Erbschaftssteuer. Er ist es auch, der die amtlichen Urkunden verfasst, die Ihre Eigenschaft als Erbe verbindlich machen.
Kurz: Der Notar nimmt Ihnen einen administrativen Berg ab, während einer Zeit, in der Sie eine Trauer durchleben.
Das Verfahren, Schritt für Schritt
Sie richten Ihren Antrag an die zuständige Behörde des Kantons, in dem die verstorbene Person vor ihrem Tod wohnhaft war. Je nach Westschweizer Kanton ist das entweder das Friedensgericht, der Friedensrichter oder direkt der Notar. In der Regel wird Ihnen eine Kontaktperson zugewiesen.
Sobald Ihr Dossier eingegangen ist, prüft die Behörde es genau: Überprüfung der Identität der verstorbenen Person, Kontrolel der Todesurkunde, Bestätigung der Verwandtschaftsverhältnisse, Vollzug der Testamentseröffnung. Wenn alles in Ordnung und widerspruchsfrei ist, können Sie die Ausfertigungen der Bescheinigung in nur wenigen Wochen erhalten.
Wenn ein Problem auftritt: zum Beispiel ein Erbe ficht das Testament an, Dokumente fehlen, Schulden werden entdeckt, greift das Gericht ein. In den meisten Fällen dauert der Prozess in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Wie lange bis zur Bescheinigung?
Das hängt von Ihrem Kanton und der Komplexität des Nachlasses ab. Für einen einfachen und klaren Nachlass: durchschnittliche Frist von 4 bis 8 Wochen. Für einen komplizierteren Nachlassfall (mehrere Erben, Liegenschaften im Ausland, Erbvertrag) rechnen Sie mit mehreren Monaten.
Sie können die Schritte technisch im Monat nach dem Todesfall beginnen, aber bestimmte Kantone schreiben eine gesetzliche Mindestfrist vor (die Ausschlagungsfrist). Es ist besser, so früh wie möglich loszulegen, denn die gesamte Vermögensverwaltung hängt direkt davon ab, und die Ausstellung der Bescheinigung ist der erste zu erledigende Schritt.
Wenn die verstorbene Person wenig Vermögen, aber viele Schulden hatte, können Sie das öffentliche Inventar verlangen (innert der Ausschlagungsfrist). Sie erben dann nur, was nach Bezahlung der Schulden übrigbleibt, ohne Ihr eigenes Vermögen zu riskieren. Das ist ein Schutz, der genau für diese unangenehmen Situationen besteht.
Warum das alles wirklich zählt
Es ist ein zeitaufwendiges, aufreibendes Verfahren, das verlangt, zahlreiche Dokumente zusammenzustellen.
Hier verändert Vorsorgen die Dinge. Wenn Sie Ihre wesentlichen Dokumente schon jetzt zentralisieren, Ihr Testament klären, Ihren Nachlass ordnen, erben Ihre Erben kein administratives Durcheinander. Sie beginnen bereits mit einer soliden Grundlage. Keine versteckten Testamente, die sechs Monate später entdeckt werden. Keine Monate, die mit dem Durchsuchen Ihrer Unterlagen verbracht werden. Keine Unklarheit darüber, was Sie vorgesehen hatten.
Bei Everlife machen wir das einfach. Unser sicherer persönlicher Bereich ermöglicht Ihnen, Ihre Dokumente zu zentralisieren, Ihren letzten Willen zu klären und Ihre Wünsche denjenigen mitzuteilen, die zählen. Wenn der Moment kommt, haben Ihre Erben Zugang zu allem, was sie brauchen: ohne Stress, ohne Suche, in voller Klarheit.
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