Vorbereitung auf den Tod: Das sollten Sie heute regeln

Vorbereitung auf den Tod: Das sollten Sie heute regeln

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Vorbereitung auf den Tod: Das sollten Sie heute regeln

In unserem Leben planen wir alle möglichen Ereignisse: die nächsten Ferien, Geburtstagsfeiern, die Hochzeit… Wenn es aber um unser eigenes Ableben geht, sind die Meisten in der Schweiz unvorbereitet. Somit fallen die mühsame Administration und der finanzielle Aufwand auf die Familienangehörigen, die sich ohnehin schon in einer sehr schwierigen Phase befinden. In diesem Artikel nennen wir die wichtigsten Schritte für Ihre Bestattungsvorsorge, die Sie vor Ihrem Tod regeln können, um Ihre Familie zu schützen.

Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?

Inhaltsübersicht

Antizipieren Sie administrative Formalitäten

Bereiten Sie die Erbfolge Ihres Vermögens vor

Bereiten Sie Ihre digitale Erbfolge vor (Versicherungen, Bank etc.)

Erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen den Zugang zu Ihren Dokumenten

Das Lebensende vorbereiten

Schreiben Sie Ihr Testament

Fazit

Antizipieren Sie administrative Formalitäten

Wenn wir sterben, ohne irgendwelche Vorbereitungen getroffen zu haben, werden unsere Angehörigen in einer schweren Zeit mit vielen unterschiedlichen Gefühlen zusätzlich mit Unmengen an administrativen Aufgaben überhäuft und in einer ohnehin schon schwierigen Zeit noch mehr belastet. Dieses Szenario lässt sich jedoch verhindern. Mit den folgenden Punkten können Sie Ihre Familie im Voraus schützen:

Bereiten Sie die Erbfolge Ihres Vermögens vor

Die Erbfolge ist in der Schweiz im Zivilgesetzbuch geregelt. Dieses sieht vor, dass nach dem Tod die Erbfolge zu 100 Prozent Ihrem Ehepartner und Ihren Nachkommen übertragen wird. Falls Sie keine Nachkommen haben, wird Ihr Vermögen zu 100% an Ihren Ehegatten übertragen und umgekehrt. Wenn Sie weder Ehegatten noch Kinder haben, hat das nächste sogenannte “Parentel” Anspruch auf Ihre Erbfolge. Mit einer Parentel ist der nach Gesetz definierte, nächste Verwandtschaftskreis gemeint. 

 

  • Die erste Parentel umfasst Ihren Ehegatten und Ihre Kinder. Haben Sie Ehegatten sowie Kinder, werden die ersten 50% an Ihren Ehegatten übergeben und die restlichen 50% unter Ihren Kindern aufgeteilt. Wenn Sie zwei Kinder haben, würden sie entsprechend je 25 Prozent Ihrer Erbfolge erhalten. Wenn Sie weder Ehegatten noch Kinder haben, geht die Erbfolge an die zweite Parentel.
  • Die zweite Parentel umfasst Ihre Eltern. Sind Ihre Eltern bereits verstorben, geht die Erbfolge an die erste Parentel Ihrer Eltern. Das heisst, dass Ihre Geschwister erben würden. Falls auch Ihre Geschwister bereits verstorben sind, erhalten Ihre Nichten und Neffen die Erbfolge.
  • Wenn sämtliche Verwandten der zweiten Parentel ebenfalls verstorben sind, geht Ihre Erbfolge an die dritte Parentel, diese umfasst Ihre Grosseltern oder Ihre Tanten/Onkel und deren Nachkommen.

 

Allerdings wird nur dann Ihr gesamtes Vermögen an Ihre gesetzlichen Erben überreicht, wenn nichts anderes geregelt wurde. Tatsächlich müssen Sie per Gesetz nur die sogenannten Pflichtteile an Ihre Familie vererben. Diese Pflichtteile betragen 75 Prozent für Ihre Nachkommen, 50 Prozent für Ihren Ehepartner, und 50 Prozent für Ihre Eltern. 

Die restlichen Teile, bei Ihren Nachkommen also 25 Prozent, 50 Prozent bei Ihrem Ehegatten und 50 Prozent bei Ihren Eltern, können Sie nach eigenen Wunsch vererben. Vielleicht kennen Sie eine wohltätige Organisation oder haben einen Verein, der Ihnen am Herzen liegt und dem Sie etwas hinterlassen möchten.

Bereiten Sie Ihre digitale Erbfolge vor (Versicherungen, Bank etc.)

Heutzutage kommt noch eine weitere Bürde auf Hinterbliebene zu, deren verstorbener Angehörige keine Formalitäten im Voraus geregelt hat, nämlich die digitale Erbfolge. Damit gemeint sind Zugangsdaten wie Passwörter etc. für digitale Konten. In der Schweiz hat mittlerweile fast jede Person ein digitales Konto, sei es auf Facebook, der SwissPass, ein Online-Zeitungsabonnement etc. Bis ein Abonnement gekündigt werden kann, gibt es einige Zwischenschritte, die Zeit und Geld kosten. Die kostenlosen digitalen Konten können erst recht zur Belastung werden, wenn all Ihre Freunde und Familienangehörige beispielsweise an Ihrem Geburtstag auf Facebook dazu aufgefordert werden, Ihnen auf Ihrem Profil zu gratulieren. Sie können dies ganz einfach vermeiden, indem Sie eine Liste vorbereiten mit all Ihren digitalen Konten und deren Zugangsdaten, damit Ihre Familienangehörige nach Ihrem Tod die Konten löschen können.

Erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen den Zugang zu Ihren Dokumenten

Bestimmen Sie eine Vertrauensperson

Sie erleichtern Ihren Angehörigen die administrativen Formalitäten, indem Sie zu Lebzeiten eine Vertrauensperson ernennen. Diese Person wird zum gegebenen Zeitpunkt für sämtliche administrative Aufgaben zuständig sein. Noch besser ist es, wenn Sie zwei Ihnen nahestehenden Menschen zu Ihren Vertrauenspersonen ernennen.

Abonnieren Sie den digitalen Safe von Everlife.ch

Everlife.ch unterstützt Sie bei den Vorbereitungen auf Ihren Tod. Mit dem digitalen Safe können Sie wichtige Dokumente mit sensiblen Daten – zum Beispiel die Liste mit Ihren digitalen Konten und Passwörtern – ganz einfach und sicher abspeichern. Sie bestimmen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die erst ab dem Zeitpunkt Ihres Todes Zugriff auf den Safe erhalten und so Zugriff zu den Dokumenten bekommen. Im digitalen Safe von Everlife.ch können Sie auch Ihre Patientenverfügung oder Ihr Testament abspeichern.

Das Lebensende vorbereiten

Patientenverfügung

Nebst den bereits genannten Dokumenten und Schritten ist auch die Patientenverfügung essenziell bei den Vorbereitungen auf das eigene Ableben. Mit der Patientenverfügung treffen Sie medizinische Entscheidungen für sich selbst, auf die die Ärzte und Ihre Familie zurückgreifen können, falls Sie in der Situation eines Unfalls oder einer Krankheit urteilsunfähig werden. Auch für die Ärzte ist es hilfreich, wenn sie wissen, dass sie im Sinne des Patienten handeln.

Für oder gegen eine Organspende entscheiden

Bei einer Organspende entnimmt man einer kürzlich verstorbenen Person Organe, um sie einer erkrankten Person zu geben. Organspenden sind eine lebensrettende Massnahme. Doch nicht jeder toten Person darf man die benötigten Organe entnehmen. Ob man Ihnen nach dem Tod Ihre Organe entnehmen und sie einer kranken Person geben darf, hängt aktuell davon ab, ob Sie sich als Organspender registriert haben. Ab 2025 ändert sich jedoch die Gesetzeslage in der Schweiz. 
Ab dann gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heisst, dass Sie nach dem Tod automatisch zum Organspender werden, wenn Sie nirgends festgehalten haben, dass Sie das nicht möchten. Organspenden sind nur bei Personen möglich, die hirntot sind. Einer verstorbenen Person, die aufgrund Altersschwäche gestorben ist, kann man keine Organe entnehmen und spenden.

Körperspende

Möchten Sie die Wissenschaft oder die Ausbildung von Ärzten unterstützen? Dann interessiert es Sie vielleicht, Ihren Körper zu spenden. Medizinische Institute nehmen Körperspenden an und organisieren im Anschluss meistens sogar einen Sarg, die Kremation und einen Platz im eignen Friedhof. Damit Sie Ihren Körper nach Ihrem Tod spenden können, müssen Sie allerdings einige Formulare ausfüllen. Bedenken Sie dies bei den Vorbereitungen auf den Tod. 

Schreiben Sie Ihr Testament

Warum ist es wichtig, ein Testament zu verfassen?

Einerseits ist ein Testament für Sie wichtig, wenn Sie einer Organisation, einem Verein oder einer Person, die nicht mit Ihnen verwandt ist, etwas vererben möchten. Wenn Sie kein Testament verfassen, wird Ihre Erbmasse gemäss Schweizer Gesetz verteilt. Personen mit einem Testament können ausserdem mögliche Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern verhindern, vor allem wenn sie eine komplexere Vermögenssituation haben, zum Beispiel nebst Geld auch Immobilien oder Gemälde vererben werden. 

So hilft Ihnen Everlife.ch, sich auf die Formalitäten bei einem Todesfall vorzubereiten

Bei Everlife.ch können Sie nicht nur Ihre Beerdigung planen und in Raten abzahlen, sondern Sie entlasten Ihre Familienangehörigen auch mit unserem digitalen Safe. Im digitalen Safe können Sie all Ihre wichtigen Dokumente sicher abspeichern. Sie ernennen mindestens eine Vertrauensperson, die erst ab dem Zeitpunkt Ihres Todes Zugang zum Safe erhält und alle administrativen Schritte ganz einfach in die Wege leiten kann. Ihrer Vertrauensperson steht auch ein Post-Mortem-Assistent zur Verfügung - ein Tool, das automatisch Kündigungsschreiben verfasst. 

Fazit

Der Tod steht uns allen bevor. Deshalb sollten wir ihn auch planen. Mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Angehörigen erheblich entlasten, sodass sie sich fast gänzlich der Trauer und Verarbeitung widmen können.

Haben Sie eine Frage zu den Vorbereitungsaufgaben? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von dem digitalen Safe von Everlife.ch.

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Rédaction Everlife

Geschrieben von Rédaction Everlife,

Veröffentlicht vor plus d'une année

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8 Minuten

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Geschrieben von Rédaction Everlife, Veröffentlicht vor mehr als einem Monat

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