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Organspende Schweiz – neue Gesetzeslage ab 2025

Organspende Schweiz – neue Gesetzeslage ab 2025

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Organspende Schweiz – neue Gesetzeslage ab 2025

In der Schweiz warteten Ende 2022 insgesamt 1'442 Menschen auf eine Organspende. Doch es fehlt an Spendern. Bei nur 164 Personen wurde im vergangenen Jahr nach ihrem Tod eine Organtransplantation vorgenommen. Damit sich das ändert, hat das Schweizer Stimmvolk im Mai 2022 eine Gesetzesänderung angenommen. Ab 2025 sind alle Schweizer Bürger ab 16 Jahren automatisch Organspender, wenn Sie das nicht ausdrücklich ablehnen. Diese Entscheidung, ob man Organspender sein möchte oder nicht, ist ein essenzieller Bestandteil der allgemeinen Vorbereitungen auf den eigenen Tod. In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie in Bezug auf die neue Gesetzeslage wissen müssen.

Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?

Inhaltsübersicht

Was versteht man unter einer Organspende?

Was ist eine Gewebespende?

Voraussetzungen für eine Organspende

Ablauf einer Organspende

Wie ist die Gesetzeslage über Organspenden in der Schweiz?

Häufig gestellte Fragen zu Organspenden

Wo kann ich mich in der Schweiz als Organspender registrieren?

Was versteht man unter einer Organspende?

Bei einer Organspende entnimmt man einer verstorbenen Person Organe, um sie einer anderen Person zu geben, die krank ist und deren eigene Organe nicht mehr funktionieren. Organspenden sind eine lebensrettende Massnahme. Doch nicht jeder toten Person darf man die benötigten Organe entnehmen.

Bedingungen für die Organentnahme

Ob man Ihnen nach dem Tod Ihre Organe entnehmen und sie einer kranken Person geben darf, hängt davon ab, ob Sie Organspender sind oder nicht. Mit der aktuellen Gesetzeslage gelten Sie erst als Organspender, wenn Sie dem zugestimmt haben - zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder im elektronischen Patientendossier. Ab 2025 ändert sich jedoch die Gesetzeslage in der Schweiz. Ab dann gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Mehr dazu finden Sie weiter unten.  

Welche Organe kann ich in der Schweiz spenden?

In der Schweiz können Sie die folgenden Organe spenden:

 

  • Herz 
  • Lunge 
  • Leber
  • Nieren
  • Bauchspeicheldrüse
  • Dünndarm

 

Neben der Organspende gibt es auch die Gewebespende.

Was ist eine Gewebespende?

Gewebespenden sind eine weitere lebensrettende Massnahme, die anderen Menschen helfen kann. Es handelt sich hierbei um den gleichen Sachverhalt wie bei der Organspende, ausser dass Sie Ihre Gewebe spenden. Die Art des gespendeten Gewebes hängt von der jeweiligen Situation ab; es kann Knochenmark für die Behandlung einer Leukämie sein oder eine Sehne für eine Operation an Gelenken und auch Hautzellen für Brandwunden.

Welche Gewebe kann ich spenden?

In der Schweiz können Sie folgende Gewebe spenden:

 

  • Augen-Hornhaut 
  • Haut 
  • Herz-Klappen 
  • Grosse Blutgefässe 
  • Knochen 
  • Knorpel 
  • Sehnen 
  • Bänder

 

Egal, ob Sie Ihr Gewebe spenden möchten oder nicht - wie bei der Organspende können Sie dies schriftlich, zum Beispiel in einem Organspendeausweis, festhalten. Darüber hinaus gibt es auch die Körperspende, die jedoch anders geregelt wird. Mehr zur Körperspende finden Sie hier.

Die Einwilligung zur Organ- oder Gewebespende bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihnen nach Ihrem Tod Ihre Organe entnommen werden.

Voraussetzungen für eine Organspende

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man nach dem eigenen Hirntod einer kranken Person ein Organ spenden kann:

 

  • Der Spender ist als hirntot erklärt worden. 
  • Der Spender hat zu Lebzeiten eine Organspende nicht abgelehnt (Achtung: Das ändert sich ab 2025. Mehr dazu unten).
  • Fachärzte haben das Organ oder Gewebe auf Makel untersucht und keine festgestellt. 
  • Der Organ- oder Gewebe-Empfänger steht auf der Warteliste.

 

Bei Unwissen über die Zustimmung respektive Ablehnung einer Organspende des Hirntoten entscheidet die Familie, ob die Organe gespendet werden dürfen.

Ablauf einer Organspende

Am besten veranschaulichen wir den Ablauf von Organ- oder Gewebespenden sowie Transplantationen mit einem Beispiel.

Herr Müller erleidet einen Herzinfarkt. Im Spital kommt er auf die Intensivstation, wo man ihn künstlich beatmet und ihm Medikamente verabreicht. Die Ärzte befürchten aufgrund Herrn Müllers kritischen Zustand, dass er nicht überleben wird. Deshalb klären sie bereits jetzt ab, ob Herr Müller Organspender ist. Dafür suchen sie nach einem Hinweis im Organspenderegister oder – falls vorhanden - im Organspendeausweis, elektronischen Patientendossier oder in seiner Patientenverfügung. Unabhängig davon, ob sie einen Hinweis finden oder nicht: Per Gesetz müssen die Ärzte das Gespräch mit der Familie aufsuchen. In Herr Müllers Fall bestätigt seine Familie, dass er nach seinem Tod sein Herz spenden möchte.

 

Im Anschluss stellen zwei Ärzte fest, dass er Hirntod ist. Es gibt somit keine Gehirnaktivitäten mehr und Herr Müllers Körper lebt nur durch die künstliche Beatmung und die Medikamente weiter. Nun müssen die Ärzte diverse Untersuchungen am Organ oder dem Gewebe und des Blutes machen, um sicherzustellen, dass alles einwandfrei ist. Die Ergebnisse werden in ein digitales System eingetragen. Swisstransplant teilt daraufhin die Niere an Frau Rap zu, die seit 2 Jahren auf der Warteliste steht und eine ideale Empfängerin ist. Ideal heisst in diesem Fall, dass gute Chancen bestehen, dass das Organ nach der Transplantation vom Körper von Frau Rap gut aufgenommen wird. Das Herz wird jetzt Herrn Müller entnommen - die offene Stelle wird selbstverständlich wieder zugenäht. Das Herz kommt unverzüglich ins Spital, in dem Frau Rap operiert wird. Für Frau Rap beginnt ein neues Leben.

Wie ist die Gesetzeslage über Organspenden in der Schweiz?

In der Schweiz gilt aktuell die Regelung, dass eine Person zu Lebzeiten der Organspende eingewilligt haben muss, damit man ihre Organe entnehmen darf. Am 15. Mai 2022 hat das Schweizer Volk jedoch die Änderung des Transplantationsgesetzes an der Urne angenommen. Ab 2025 gilt die Widerspruchslösung, das heisst, dass jeder Bürger, wenn er seine Organe nicht spenden möchte, das schriftlich festhalten muss. Wenn keine Ablehnung schriftlich festgehalten wurde, so dürfen dem Toten per Gesetz die Organe entnommen und gespendet werden.

Häufig gestellte Fragen zu Organspenden

Ist man in der Schweiz automatisch Organspender?

Nein, in der aktuellen Gesetzeslage ist man nach dem Tod nicht automatisch Organspender. Zurzeit gilt die Zustimmungslösung, das heisst, man muss explizit der Organspende schriftlich zustimmen. Ab 2025 gilt die Widerspruchslösung. Wenn Sie kein Organspender sein möchten, müssen Sie dies ab 2025 schriftlich bestätigen.

Wer ist für eine Organspende geeignet und wer nicht?

Rechtlich gesehen, dürfen Schweizer ab 16 Jahren selbst entscheiden, was bei einem Hirntod mit ihren Organen geschieht. Bei Personen unter 16 Jahren übernehmen die Eltern diese Entscheidung.

 

Aus körperlicher Sicht eignen sich diejenigen Menschen, bei denen die Organe und Gewebe in einwandfreien Zustand sind. Menschen mit einer Krebserkrankung kommen zum Beispiel nicht infrage für eine Organ- oder Gewebespende.

Was tun, wenn man kein Organspender sein will?

Selbstverständlich dürfen Sie sich gegen eine Organspende nach Ihrem Tod entscheiden. Wir empfehlen in diesem Fall, dass Sie noch heute einen Organspendeausweis bestellen (und darauf notieren, dass Sie einer Spende nicht zustimmen) oder in Ihrer Patientenverfügung festhalten, dass Sie einer Organspende nicht zustimmen. Ab 2025 ist diese Widerspruchslösung zwingend für Personen, die ihre Organe nicht spenden möchten. Bei Everlife.ch finden Sie eine kostenlose Vorlage einer Patientenverfügung. 

Wo kann ich mich in der Schweiz als Organspender registrieren?

Falls Sie nach Ihrem Tod gerne Organ- oder Gewebespender werden möchten, können Sie einen Organspendeausweis bestellen und das darauf eintragen. Sie können es aber auch in Ihrer Patientenverfügung schreiben oder, wenn Sie ein elektronisches Patientendossier haben, Ihre Entscheidung darin vermerken.

Fazit

Jeder Mensch hat in der Schweiz die Wahl, ob er Organspender sein möchte oder nicht. Wichtig ist es, dass Sie Ihre Entscheidung schriftlich festhalten. So können die Ärzte nach Ihrem Tod sicherstellen, dass sie Ihren Willen respektieren. Auch schützen Sie Ihre Angehörigen vor einer schwierigen Entscheidung, sollte Ihnen etwas zustossen.

Weitere Informationen zum Thema Organ- und Gewebespenden finden Sie weiter unten

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Geschrieben von Rédaction Everlife,

Veröffentlicht vor plus d'une année

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8 Minuten

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