Darf ich die Asche nach Belieben verstreuen?
Ja, Sie können die Asche verstreuen, wie Sie möchten. Nach Absprache mit dem gewählten Bestattungsunternehmen kann die Urne und die Asche beigesetzt oder verstreut werden. Natürlich sollten Sie immer nach dem letzten Willen des Verstorbenen handeln. Bei der Ausbreitung in der freien Natur sind auch die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Wasser- und Gesundheitsschutz zu beachten. Diese Praxis wird in der Schweiz zunehmend üblich, sowohl für religiöse als auch für nicht-religiöse Personen.
Sie haben die Möglichkeit, sie zu Hause aufzubewahren.
Diese Art von Entscheidung ist immer schwierig zu treffen. Hat der Verstorbene jedoch für eine Bestattung vorgesorgt, können Sie seinem letzten Willen nachkommen. Zusätzlich wird auf unserem Formular die Frage nach dem Ort der Beisetzung/Verstreuung gestellt.