Ich habe gerade jemanden verloren, der mir nahestand, was soll ich tun?
Ein Arzt des Krankenhauses oder einer Einrichtung, wie z. B. des Rettungsdienstes oder eines Gefängnisses, stellt den Tod fest. Er kann dann zunächst die Todesbescheinigung ausstellen und damit die ersten Schritte unternehmen. Anschliessend wird die Leiche in die Leichenhalle der Einrichtung gebracht. Wenn keine Leichenhalle vorhanden ist, muss ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Leichnams beauftragt werden. Der Verstorbene wird zu einer geeigneten Ruhestätte überführt.
Zunächst muss der Tod von einem Arzt bescheinigt werden, um die Todesbescheinigung zu erstellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an ein örtliches Bestattungsunternehmen zu wenden. Die örtliche Behörde informiert die im Land anwesende Schweizer Botschaft. Sie können die im Ausland ausgestellte Sterbeurkunde auch an die Schweizer Botschaft schicken. Die Schweizer Botschaft leitet das Dokument an die Heimatgemeinde des Verstorbenen weiter. Für die Rückführung sollten Sie sich an ein örtliches Bestattungsunternehmen wenden, das die örtlichen Formalitäten erledigt und den Transport des Leichnams mit einem Schweizer Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl koordiniert.
Rufen Sie Ihren Hausarzt oder einen Notarzt unter 144 an, um den Tod der Person festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Sie können sich dann an ein Ihnen bekanntes Bestattungsunternehmen wenden, damit dieses die Überführung vornimmt oder Sie kontaktieren Everlife.ch unter 058 255 27 00. Wir verfügen über ein Netzwerk von Partnern, die wir Ihnen für dringende Leichentransporte zur Verfügung stellen, damit Sie Zeit haben, das passende Bestattungsunternehmen für den Rest der Bestattung zu wählen.
Als erstes muss die Polizei gerufen werden, die den Tod feststellen lässt und die Familie und Angehörigen informiert. Die Polizei wird Ihnen das weitere Vorgehen erklären. Sie werden ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Leichnams beauftragen, aber denken Sie daran, dass die Wahl des Bestattungsunternehmens für die Bestattung bei Ihnen liegt. Auch dann, wenn das von Ihnen gewünschte Bestattungsunternehmen in einer anderen Region liegt.