Ja, und wenn Sie Ihren Vorsorgevertrag kündigen, wird Ihnen Ihr Kapital abzüglich der Verwaltungskosten zurückerstattet.
Diese Kosten werden übrigens beim Abschluss des Vorsorgevertrags klar festgelegt und besprochen.
Wenn Ihr Vertrag nicht mehr Ihren Vorstellungen vom Lebensende entspricht, gibt es Lösungen. Es ist nämlich besser, das Bestattungsunternehmen um Änderungen zu bitten, als die Kündigung des Vertrags zu beantragen.
Auf diese Weise bleiben Ihre Angehörigen abgesichert und Ihr letzter Wille wird im Todesfall immer respektiert.
Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass diese Leistung dazu dient, unseren Angehörigen im schwierigsten Moment Ruhe zu verschaffen. So können sie sich gemeinsam besinnen und ihre Trauer ausleben.