Die Einsargung entspricht den Handlungen, die ein Bestattungsunternehmen vornimmt, wenn es die Leiche in den Sarg legt. Dazu gehört auch die Vorbereitung des Verstorbenen. Zum Beispiel durch Waschen, Ankleiden, Stylen oder sogar Schminken des Verstorbenen, wenn die Familie es wünscht.
Die Einbettung des Leichnams in einen Sarg ist sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Feuerbestattung vorgeschrieben. Um die Asche des Verstorbenen zu entsorgen, ist also auch das Einsargen obligatorisch. Diese Praxis wird von vielen Ländern, darunter die Schweiz und Frankreich, vorgeschrieben. Das Bestattungsunternehmen wird wissen, wie es Sie in dieser schweren Zeit begleiten kann.
Somit ist die EinsargungTeil der Bestattung.