Die Einsargung umfasst die Handlungen, bei denen das Bestattungsunternehmen die verstorbene Person in den Sarg bettet.
Dazu gehört in der Regel auch die Vorbereitung des Körpers, zum Beispiel Waschen, Ankleiden, Herrichten oder auf Wunsch auch eine dezente kosmetische Versorgung. Ziel ist ein würdevoller Abschied im Sinne der Angehörigen.
Die Einsargung ist sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Feuerbestattung Teil des Bestattungsablaufs. Sie ist in der Schweiz gesetzlich vorgesehen und wird vom Bestattungsunternehmen fachgerecht durchgeführt. Dieses begleitet die Angehörigen in dieser Zeit und übernimmt die entsprechenden Schritte im Rahmen der Bestattung.