Was ist, wenn der Todesfall im Ausland eintritt?
Tritt der Tod eines Schweizer Bürgers im Ausland ein, muss die dortige Behörde informiert werden. Diese informiert dann die im Land anwesende Schweizer Vertretung (z.B. die Botschaft, falls vorhanden).
Sie können die im Ausland ausgestellte Sterbeurkunde auch an die Schweizer Vertretung schicken, die das Dokument an die Heimatgemeinde des Verstorbenen weiterleitet. Die Bestattung muss dann an Ort und Stelle organisiert werden oder der Leichnam muss rückgeführt werden.