Die Überführung einer verstorbenen Person kann nur von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Dies ist eine rechtliche Angelegenheit. Bei einem Todesfall ist der Abtransport der Leiche nur in einem dafür zugelassenen Fahrzeug erlaubt. Das ist der Leichenwagen. In der Schweiz kann dieses Fahrzeug nur im Besitz eines Bestattungsunternehmens sein.
So werden auch im Falle eines Unfalls die Behörden selbst die zuständigen Bestattungsunternehmen beauftragen, den Leichnam eines Verstorbenen zu überführen.
Sie können mehr Informationen über die Aktivitäten von Bestattungsunternehmen finden.