Die Überführung einer verstorbenen Person darf in der Regel nur durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. Es handelt sich dabei um einen geregelten Ablauf im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Der Transport ist ausschliesslich mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug erlaubt, dem sogenannten Leichenwagen. In der Schweiz werden diese Fahrzeuge von Bestattungsunternehmen betrieben. Auch bei einem Unfall oder einem aussergewöhnlichen Todesfall werden die zuständigen Behörden die Überführung an ein Bestattungsunternehmen übergeben.
Weitere Informationen zu den Aufgaben eines Bestattungsunternehmens finden Sie auf unserer Website.