Wer übernimmt die Kosten für die Bestattung?
Grundsätzlich tragen die Erbinnen und Erben die Kosten der Bestattung.
Hat die verstorbene Person jedoch zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, sind die vereinbarten Leistungen bereits finanziert und die Angehörigen werden entsprechend entlastet.
Ein Vorsorgevertrag ermöglicht es, die Bestattung im Voraus zu planen und zu bezahlen. Gleichzeitig stellt er sicher, dass die persönlichen Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigt werden, beispielsweise hinsichtlich der Bestattungsart oder des Abschiedsortes.
Everlife.ch bietet sichere und transparente Vorsorgelösungen an. Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die Bestattungsvorsorge.
Verfügt die verstorbene Person über keine ausreichenden finanziellen Mittel, können je nach Situation die notwendigen Bestattungskosten von der zuständigen Wohnsitzgemeinde übernommen werden.