Nein, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die die Veröffentlichung einer Todesanzeige vorschreibt. Wie bei der Gestaltung der Abschiedsfeier liegt die Entscheidung bei den Angehörigen.
Traditionell dient eine Todesanzeige dazu, möglichst viele Bekannte über den Todesfall zu informieren. Heute erfolgt dies zunehmend auch digital, etwa über Online-Portale oder digitale Gedenkseiten, zum Beispiel auch auf Everlife.ch.