Die Überführung (oder auch Rückführung) einer verstorbenen Person ins Ausland wird in der Regel durch ein Schweizer Bestattungsunternehmen organisiert. Dieses übernimmt die gesamten Formalitäten sowie die Koordination mit den zuständigen Behörden im In- und Ausland. Je nach Fall werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:
Auf dieser Grundlage stellt das Zivilstandsamt die für die Überführung notwendigen offiziellen Dokumente aus. Je nach Herkunfts- und Zielland können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel:
In dringenden Fällen können die zuständigen Behörden provisorische Dokumente ausstellen, damit die Abwicklung zeitnah erfolgen kann. Der Transport wird anschliessend durch das Bestattungsunternehmen organisiert und erfolgt je nach Situation (Land, Luft, See...).
Dabei gelten je nach Zielland spezifische Vorschriften, insbesondere zur Sargausstattung und zu den Transportdokumenten. Eine internationale Überführung ist organisatorisch und finanziell anspruchsvoll und sollte möglichst frühzeitig geplant werden.
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