Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?
Inhaltsübersicht
Was sind mögliche Gründe für eine Ablehnung des Nachlasses?
Wer zahlt die Notarkosten, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?
Wer erbt bei einem Erbverzicht?
Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen. Wer bezahlt die Beerdigungskosten?
Was sind mögliche Gründe für eine Ablehnung des Nachlasses?
Es steht den Angehörigen zu, ihr Erbe auszuschlagen. Jeder Erbe, ob gesetzlich oder eingesetzt, hat nach dem Tod drei Monate Zeit, um die Formalitäten bei der zuständigen Behörde am Wohnsitz des Erblassers zu erledigen. Die häufigsten Gründe für die Ausschlagung eines Erbes sind die folgenden:
- Die Schulden des Verstorbenen übersteigen den Wert seines Vermögens (Immobilien, Bargeld, Vermögen, Lebensversicherungen usw.)
- Nach Eröffnung des Testaments stellt sich heraus, dass der Verstorbene keine Vermächtnisse hatte.
- Ein Missverständnis, ein Konflikt oder eine zerbrochene Beziehung zur verstorbenen Person.
- Die Absicht, die jüngere Generation (Kinder, Enkelkinder) oder andere Erben zu begünstigen, um zu vermeiden, dass sie teure Steuern oder Abgaben zahlen müssen.
Zu beachten ist, dass ein Rechtsnachfolger, wenn auf die Erbschaft verzichtet wird, sich trotzdem an den wesentlichen Schritten im Todesfall beteiligen kann. Es ist legitim, eine Sterbeurkunde zu beantragen, den Tod beim Standesamt anzumelden und die Abonnements und Verträge des Verstorbenen zu schliessen. Allerdings darf er diese Rolle nicht überschreiten. Beispielsweise darf ein Rechtsnachfolger, der ein Erbe ausschlägt, sich nicht die Wohnung des Verstorbenen aneignen oder über sein Bankkonto verfügen.
Wer zahlt die Notarkosten, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?
Das Gesetz sieht vor, dass Kinder, Eltern, der überlebende Ehepartner oder Verwandte, die die Erbschaft ausschlagen, nicht verpflichtet sind, sich an der Begleichung der Schulden des Verstorbenen oder an den Nachlass Lasten zu beteiligen. Die Notarkosten werden in diesem Fall aus dem Nachlass beglichen.
Wer erbt bei einem Erbverzicht?
- Wenn ein gesetzlicher Erbe sein Erbe ausschlägt, fällt sein Anteil an seine Nachkommen (Kinder oder Enkelkinder).
- Schlägt hingegen ein eingesetzter Erbe seine Erbschaft aus, so fällt sein Anteil den anderen Erben zu.
- Wenn alle Erben gemeinsam das Erbe ausschlagen, wird der Nachlass von Amts wegen abgewickelt.
Gibt es einen positiven Saldo, wird dieser an die Berechtigten ausgezahlt, auch wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen. Wer bezahlt die Beerdigungskosten?
Viele Menschen glauben, dass sie, wenn sie die Erbschaft ausschlagen, das Recht haben, die Organisation der Beerdigung und die Zahlung der Beerdigungskosten des Verstorbenen abzugeben. Fehlt ein Vorsorgeauftrag, werden Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlt. Doch bei Schulden des Verstorbenen reicht das Vermögen oft nicht, um Beerdigung und Bestattungskosten zu decken. In diesem Fall müssen die Erben dennoch die Kosten für die Beerdigung übernehmen und dafür sorgen, dass die Beerdigung organisiert wird. Zu beachten ist, dass die Wohngemeinde des Verstorbenen im Falle einer Insolvenz ihre Hilfe und die Übernahme der Beerdigungskosten anbieten kann, indem sie die obligatorischen Bestattungsleistungen (Bereitstellung des Sargs, Einsargung, Transport des Leichnams zum Ort der Beerdigung, Beisetzung oder Einäscherung) anbietet.