Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?
Inhaltsübersicht
Rückführung eines Leichnams: Wer zahlt?
Todesfall im Ausland
Um einen Leichnam zu überführen, ist der erste Schritt, die lokalen Behörden zu benachrichtigen, um den Tod feststellen zu lassen und eine Sterbeurkunde zu erhalten. Wenn die Familie zu diesem Zeitpunkt anwesend ist, kann es schwierig sein, die Sprachbarriere und die Unkenntnis der lokalen Rechtsvorschriften zu bewältigen. Bei echten Schwierigkeiten ist es daher dringend ratsam, sich umgehend mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Das Personal vor Ort wird da sein, um die Familien bei allen Schritten zur Rückführung der Leiche zu unterstützen. Da jedoch die meisten europäischen Länder das Berliner Abkommen unterzeichnet haben, erfordert die Rückführung eines Leichnams in der Regel nicht die Einschaltung des Konsulats und erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit den Bestattungsunternehmen.
Ist die Familie zum Zeitpunkt des Todes nicht anwesend, wird sie vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten informiert, das dann für die Beschaffung der Sterbeurkunde und eine Liste der Bestattungsadressen sorgen kann. Vor jeder Rückführung muss die Identität des Verstorbenen bestätigt werden, und dazu verlangen die örtlichen Behörden in den meisten Fällen von der Familie eine optische Erkennung der Leiche. Dieses Verfahren ist für die Angehörigen zwar sehr belastend, aber zwingend erforderlich, um den Leichnam transportieren zu können. Manchmal erfolgt die Identifikation des Verstorbenen stattdessen mithilfe von DNA-Proben.
Die Rückführung einer Leiche
Gemäss dem Internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung muss der Verstorbene in einem hermetisch verschlossenen, kaltverschweissten Metallsarg transportiert und von einem Vertreter der örtlichen Behörden aufgebahrt werden. Anschliessend wird das Bestattungsunternehmen mit dem Transport beauftragt, der die Rückführung des Leichnams an seinen Bestimmungsort veranlasst. Dies kann auf dem Land-, See- oder Luftweg erfolgen. Eine Familie kann einen Leichnam nicht selbst rückführen. Beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften die Durchführung von Massnahmen zur Konservierung des Leichnams verlangen. Diese können auch bei Landtransporten vorgeschrieben werden, wenn die zu überwindende Entfernung relativ gross ist. Aus Kostengründen, wenn die Umstände dafür nicht geeignet sind oder um Unfälle zu vermeiden, ist es auch möglich, auf die Rückführung einer Leiche zu verzichten und die Bestattung an Ort und Stelle durchzuführen. Es muss jedoch mit dem letzten Willen des Verstorbenen vereinbar sein. Einige Familien ziehen es vor, eine Kremation vor Ort durchzuführen und die Graburne zurückzubringen. Zwar ist der Transport einer Urne weniger streng als der eines Sarg, da er nicht den Vorschriften des Berliner Abkommens unterliegt, doch sind noch einige Vorschriften zu beachten:
- Die Graburne muss mit Würde und Respekt behandelt werden.
- Sie sollte nicht wie ein einfaches Paket auf dem Postweg verreisen.
- Die Graburne muss versiegelt und stabil genug sein, um einen Transport zu verkraften.
- In den meisten Ländern ist eine Genehmigung für den Transport von Urnen erforderlich, die von den örtlichen Behörden ausgestellt wird.
Rückführung eines Leichnams: Wer zahlt?
Die Rückführung einer Leiche hat seinen Preis. Und in der Regel ist es selten, dass dieser weniger als CHF 1’800.- beträgt. Der Preis hängt unter anderem von der zurückzulegenden Entfernung und dem Transportmittel ab. Der Luftweg ist nach wie vor der teuerste, aber für grosse Entfernungen unumgänglich. Der Landweg kann auch dann beschwerlich sein, wenn der Bestimmungsort mehr als 100 km beträgt. Die Beförderung von Leichen auf dem Seeweg ist zwar nicht sehr oft genutzt, kann aber ein guter Kompromiss sein, wenn der Ort, an den man gelangen möchte, über einen Seeweg verfügt. Die Rückführung einer Leiche kann übernommen werden von
- Reiseversicherungen, wenn der Verstorbene vor der Abreise eine Versicherung abgeschlossen hat.
- dem Testament, wenn es eine Rückführungsklausel enthält.
- Wohlfahrtsverbänden.
- der Familie, wenn niemand anders für die Rückführung sorgen kann.
Auch wenn die Reiseversicherung von Touristen oft als freiwillig angesehen wird, ist es dringend ratsam, eine solche abzuschliessen, was übrigens auch in den Empfehlungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten erwähnt wird. Niemand ist vor einem Todesfall an seinem Urlaubsort abgesichert, und die Formalitäten für die Rückführung einer Leiche sind alles andere als ein Vergnügen. Bei finanziellen Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Rückführung der Leiche kann die Bank, bei der sich die Konten des Verstorbenen befinden, gegebenenfalls einen entsprechenden Betrag freigeben.