Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?
Inhaltsübersicht
Warum ist es wichtig, die Erbfolge vorzubereiten?
Warum die Kenntnis über die Rechte und Pflichten zur Erbfolge so wichtig ist
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Bei Ausschlagung der Erbschaft: Wer bezahlt die Bestattung?
Wer bezahlt die Rechnungen einer verstorbenen Person?
Warum ist es wichtig, die Erbfolge vorzubereiten?
Es wichtig, dass Sie Ihre Erbfolge im Voraus organisieren, damit Sie Streitigkeiten unter Ihren Angehörigen möglichst vermeiden können. Manche bilden sich ein, dass sie gar kein grosses Vermögen haben und es deshalb keine Probleme geben wird. Tatsächlich können aber die einfachsten Gegenstände, die bei allen Ihren Hinterbliebenen beliebt sind, zu Streitigkeiten führen. Das kann ein gutes Haushaltsgerät sein oder die Familienfotos. Aber natürlich ist der Geldposten derjenige, der am sorgfältigsten durchdacht werden soll. Kurz: Die Erbfolge vorzubereiten ist wichtig, damit Sie Ihre Familie schützen.
Warum die Kenntnis über die Rechte und Pflichten zur Erbfolge so wichtig ist
Wer kein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt hat, bei dem gilt das Schweizer Recht. Das heisst, dass die gesamte Erbmasse an die gesetzlichen Erben geht. Falls Sie beispielsweise eine Organisation mit einem Anteil Ihres Erbes unterstützen möchten, müssen Sie das in einem Testament angeben. Doch auch dann sind Sie an sogenannte Pflichtteile gebunden. Das sind die Anteile Ihres Vermögens, die Ihren gesetzlichen Erben gehören.
Doch auch als Erbe selbst ist es wichtig, über die eigenen Rechte Bescheid zu wissen. So können in der Schweiz die gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person das Erbe ausschlagen, das heisst, sie müssen es nicht annehmen. Das hängt oft mit der Pflicht zusammen, dass man als Erben nicht nur das Vermögen, sondern auch allfällige Schulden erbt. Grundsätzlich weiss man im Voraus, bevor man ein Erbe annimmt, ob Schulden bestehen.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass, falls Sie von einem Erbvorbezug profitiert haben, Sie allfällige Schulden an Gläubiger nach dem Tod Ihres Familienangehörigen übernehmen müssen bis maximal zu dem Betrag, den Sie vorbezogen haben.
Weiter sollten Sie wissen, dass es sogenannte Erbverzichtsverträge gibt. Wenn Sie einen solchen unterschreiben, verzichten Sie auf die eigentlich gesetzlich definierten Pflichtteile. Das heisst, dass Sie im Falle einer Erbschaft nichts erhalten würden. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das tun möchten. Manche Personen möchten auch verhindern, dass beispielsweise die Nachkommen das Haus verkaufen, in dem noch immer der Lebenspartner wohnt. Holen Sie sich rechtliche Beratung ein, falls Sie aufgefordert werden, einen solchen Vertrag zu unterschreiben.
Wie macht man ein Testament?
Ein weiterer Grund, weshalb man sich gut über die Erbfolge informieren sollte, ist, dass ein Testament einer vorgegebenen Formvorschrift bedarf. Konkret können Sie ein Testament auf drei verschiedene Arten aufsetzen:
- Handschriftliches Testament. Sie können das gesamte Testament von Hand schreiben. Wichtig ist, dass Sie «Testament» als Titel wählen, Ihren Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und den Wohnort notieren. Ausserdem müssen Sie das Dokument mit Ort und Datum versehen und am Schluss unterschreiben.
- Öffentliches Testament. Wenn Ihre Vermögenslage eine grössere Dimension hat und deswegen eher komplex bei der Aufteilung wird, lohnt es sich, eine Fachperson hinzuzuziehen. Das wäre in diesem Fall ein Notar. In Anwesenheit von zwei Zeugen können Sie mit ihm ein Testament erstellen.
- Mündliches Testament. In ausserordentlichen Situationen, wenn der Tod kurz bevorsteht (zum Beispiel bei einem Unfall), kann ein Testament auch mündlich erstellt werden. Dafür benötigt es trotzdem zwei Zeugen, die Ihre Wünsche so bald wie möglich schriftlich festhalten und Ort und Datum hinzufügen. Das Dokument wird im Anschluss unterschrieben und den zuständigen Behörden übergeben.
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Es ist wichtig, dass Sie im Testament wirklich nur jene Informationen festhalten, die Ihr Erbe betreffen. Das bedeutet alles, was mit Ihrem Geld, allfälligen Wertpapieren, Schmuck und anderen Gegenständen zu tun hat. Das Testament wird oft erst nach einer Bestattung gefunden, da diese ab dem Zeitpunkt des Todes prioritär behandelt wird. Noch immer passiert es, dass jemand Wünsche in Bezug zur Bestattung ins Testament schreibt. Für die Familienangehörigen kann es dann belastend sein, wenn Sie diese Informationen zu spät entdecken und beispielsweise eine Kremation organisiert haben, obwohl sich die verstorbene Person eine Beerdigung gewünscht hatte.
Sie können das aber auch verhindern, indem Sie vom digitalen Safe von Everlife.ch profitieren. In diesem digitalen Ort können Sie alle wichtigen Dokumente sicher abspeichern. Sie ernennen mindestens eine Vertrauensperson, die nach Ihrem Ableben die Zugangsdaten zu diesem digitalen Safe erhält und so die Dokumente einsehen kann. Mit einem solchen System macht es auf jeden Fall Sinn, Anweisungen für den Todesfall an die Hinterbliebenen zu geben.
Bei Ausschlagung der Erbschaft: Wer bezahlt die Bestattung?
Auch wenn das Erbe von den Familienangehörigen ausgeschlagen wird, liegt die Organisation der Bestattung in der Verantwortung der Hinterbliebenen. Gibt es einen Fall von Zahlungsunfähigkeit, so werden die Bestattungskosten von den sozialen Diensten übernommen. Das ist allerdings ein seltener Fall. Primär wird sichergestellt, ob der Nachlass nicht doch eine Bestattung finanziell abdecken kann. Eine Bestattung gehört per se zum Schutz der Persönlichkeit, das uns in der schweizerischen Bundesverfassung zugestanden wird.
Wer bezahlt die Rechnungen einer verstorbenen Person?
Die Rechnungen werden primär aus dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlt. Auch deshalb ist es wichtig, dass man den Hinterbliebenen die Informationen zu allen Abonnementen und gemieteten Dingen hinterlässt, damit sie die Kündigung so schnell wie möglich einleiten können und unnötige Rechnungen möglichst schnell vermieden werden. Eine Liste für diesen Zweck erhalten Sie von Everlife.ch und können Sie in unserem digitalen Safe sicher abspeichern. Ist kein Vermögen vorhanden, wird die Sache komplizierter. Es hängt dann davon ab, ob die gesetzlichen Erben das Erbe (inklusive Schulden) annehmen oder nicht.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel ‘Wer bezahlt die Bestattungskosten?’.
Fazit
Es gibt viel zu bedenken, wenn es um den eigenen Tod geht. Wer soll was erben? Wer soll wie viel erben? Oder möchte ich, dass jemand keinen Anspruch auf mein Vermögen hat? Die gleichen Fragen betreffen Sie natürlich auch, wenn Sie diejenige Person sind, die einen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe hat. Es ist deshalb wertvoll, über die groben rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz Bescheid zu wissen.