Die Vertrauensperson und das Post-mortem-Verwaltungspaket
Die Vertrauensperson kann ein Mitglied Ihrer Familie oder Ihres Bekanntenkreises sein, die von Ihnen gewählt wird und als administrative Begünstigte der in Ihrem sicheren digitalen Safe gespeicherten Informationen fungiert.
Vor Ihrem Todesfall wird sie ohne Ihre Zustimmung auf keine Informationen zugreifen können.
Wenn der Zeitpunkt eintrifft, wird sie sich unter Vorlage Ihrer gültigen Sterbeurkunde und Ihres eigenen Personalausweises in die Rubrik "Den Todesfall eines Angehörigen melden" begeben, anschliessend wird Ihrer Vertrauensperson ein Schlüssel zur Entschlüsselung Ihres Safes übermittelt. Damit hat sie Zugriff auf Ihre in Ihrem sicheren digitalen Safe gespeicherten Informationen, ohne die Möglichkeit, diese zu bearbeiten, sondern lediglich zur Einsichtnahme, um das postmortale Verfahren durchführen zu können.
Das Post-mortem-Verfahren wird durch unseren Post-mortem-Assistenten erheblich erleichtert und ist standardmässig im "Premium"-Abonnement des digitalen Safes enthalten, oder einfach für CHF 1.- zusätzlich zu Ihrem Vorsorgevertrag über unseren Service erhältlich. Dieser Assistent ermöglicht es der Vertrauensperson, bei Eintritt eines Todesfalls auf eine Liste von Aufgaben zuzugreifen, die nach dem Todesfall zu erledigen sind. Dazu gehören u. a. die verschiedenen zu informierenden Stellen, die Reihenfolge der Verfahren, Empfehlungen zu den Schritten etc., um die Verwaltung eines Todesfalls so einfach wie möglich zu gestalten. Das ist noch nicht alles: Ein Tool zur Erstellung eines automatischen Kündigungsschreibens ist ebenfalls verfügbar und der Assistent wird Sie darauf aufmerksam machen, ob Sie bestimmte Dinge schnell kündigen sollten oder nicht.
Beispielsweise ist es an der Zeit, sich um die Kündigung des Telefonvertrags zu kümmern. Unser Assistent wird Ihnen sagen, wie Sie vorgehen müssen, und ein automatisches Kündigungsschreiben mit den Informationen aus Ihrem digitalen Safe zu erstellen, das Sie an den Telefonanbieter weiterleiten können. Der Telefonanbieter kann dann die Kündigung wegen Todesfalls durchführen und Ihnen die Kosten für eine zu späte Kündigung ersparen.
Eine Vertrauensperson ist eine vertraute Person, die aber in erster Linie ein Mensch bleibt. Das bedeutet, dass diese Person, wie jeder andere auch, nicht vor einem Missgeschick, einem Unfall oder einem Todesfall geschützt ist. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, mindestens zwei Vertrauenspersonen zu wählen, da ihre Rolle bei den postmortalen Vorgängen sehr wichtig ist und nur die zuvor registrierten Vertrauenspersonen nach Ihrem Todesfall Zugang zu Ihren Informationen haben werden.