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Soforthilfe bei einem Todesfall

Gibt es einen Notfall? Haben Sie eine Frage? Wir beraten Sie.

 

Erfahren Sie, welche Schritte Sie nach dem Verlust eines Angehörigen unternehmen müssen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Nach einem Todesfall kommen zusätzlich zur Trauer auch noch Behördengänge hinzu

Unsere Emotionen überwältigen uns und es ist manchmal schwierig, die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen. Um die Bestattung eines geliebten Menschen zu organisieren, muss man sich in der Bestattungsbranche auskennen und in der Lage sein, mehrere Angebote von Bestattungsunternehmen einzuholen, um das für Sie passende auszuwählen.

Das Einholen von Angeboten bei verschiedenen Bestattungsunternehmen ist mühsam. Everlife.ch erlaubt Ihnen, durch unsere Online-Angebotsanfrage, die Anfrage für die Organisation der Bestattung in wenigen Minuten zu konkretisieren und direkt bis zu 4 unverbindliche Angebote von Bestattungsunternehmen einzuholen.

Bei der Organisation der Bestattung eines geliebten Menschen erhalten Sie von unseren Bestattungsberatern eine umfassende Unterstützung und treffen so die richtige Wahl.

Überblick über die nächsten Tage

Haben Sie gerade jemanden verloren, der Ihnen nahe steht? Die nächsten Tage stehen ganz im Zeichen des letzten Abschieds und aller damit verbundenen Formalitäten. Hier finden Sie eine Übersicht über die zu erledigenden Dinge. Denken Sie daran: Everlife.ch ist immer für Sie da.

1. und 2. Tag: Todesbescheinig

Die Todesbescheinigung ist das für die Ausstellung der Sterbeurkunde erforderliche Dokument. Um dieses Dokument zu erhalten, müssen Sie Folgendes beachten: Wenn der Tod ausserhalb eines Krankenhauses, einem Pflegeheim oder einer Haftanstalt eintritt, müssen Sie einen Arzt aufsuchen. Nach Feststellung des Todes erstellt der Arzt die Todesbescheinigung und übermittelt sie Ihnen. Die Anerkennung des Todes durch einen Arzt oder eine anerkannte Einrichtung ist erforderlich. Wenn sich der Tod in einer der drei oben genannten Einrichtungen ereignet, werden die entsprechenden Schritte von diesen Einrichtungen selbst unternommen.

Auswahl eines Bestattungsunternehmens

Die Auswahl eines Bestattungsunternehmens kann innerhalb der ersten 3 Tage erfolgen. Wenn Sie dies jedoch von Anfang an tun, kann der Rest des Prozesses einfacher werden. Um die letzten Wünsche des Verstorbenen zu respektieren, ist es wichtig, ein Bestattungsunternehmen zu finden dem Sie vertrauen können. Everlife.ch bietet einen Bestattungsvergleich an, der es Ihnen ermöglicht, das Unternehmen zu finden das Ihren Werten aber auch Ihrem Budget entspricht.

3 und 4 Tag: Todesfall beim Zivilstandsamt oder dem Bestattungsamt melden

Obwohl dies am ersten Tag möglich ist, wird der Verwaltungsaufwand oft erst nach einer Nacht Schlaf in die Hand genommen. Innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis müssen Sie den Todesfall beim Einwohneramt des Todesortes oder bei der zuständigen Behörde des Wohnsitzes des Verstorbenen anzeigen. Bitte beachten Sie, dass das Bestattungsunternehmen alle administrativen Vorgänge zur Beschaffung der Sterbeurkunde übernimmt. Sie sind nicht verpflichtet, dies selbst zu tun. Zusätzlich muss diese Ankündigung zusammen mit folgenden Unterlagen erfolgen:

 

  • Todesbescheinigung
  • Familienausweis oder Wohnsitzbescheinigung
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis (für Ausländer)

 

Zu diesem Zeitpunkt stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Wir empfehlen Ihnen, so bald wie möglich mehrere Kopien anzufertigen, um sie anschliessend an die verschiedenen Einrichtungen weiterzuleiten, die Sie insbesondere für Kündigungen darum bitten werden.

Treffen mit dem Bestattungsunternehmen

Der Bestatter wird Sie durch den Trauerprozess führen und begleiten. Vertrauen ist wichtig. Durch seine Erfahrung und Professionalität kann er eine wichtige Stütze in dieser schmerzhaften Zeit sein. Ausserdem erstellen Sie mit ihm die verschiedenen Meldungen.

Meldung vom Todesfall an Angehörigen

Dann ist es ratsam, die Angehörigen zu kontaktieren und zu benachrichtigen.

4 und 5 Tag: Aufbahrung und Trauerfeier

Dies ist oft einer der wichtigsten Momente. Um die Familie, die nahen Verwandten zu treffen und diesen Moment zu teilen. Ob es sich um eine Kremation, eine Bestattung mit oder ohne Trauerfeier handelt, während der Bestattung muss der Geist aus allen administrativen Formalitäten sein. Beachten Sie, dass einige Konfessionen die Aufbahrung nicht praktizieren. Während dieser Tage stehen Sie in engem Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen, das Sie unterstützt und Ihnen die Abläufe erklärt, sich um die Trauerfeier kümmert und Ihnen hilft, Ihre Trauer zu verarbeiten. Everlife.ch steht Ihnen auch immer zur Verfügung, von A bis Z.

Ab dem 5. Tag: Verwaltungsformalitäten

Viele Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen müssen über die Situation informiert werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, Konten zu schliessen und alle laufenden Lastschriften auszusetzen. Mithilfe der Sterbeurkunde kündigen Sie verschiedene Abonnements, Telefonanschlüsse und schliessen die verschiedenen Konten, die wahrscheinlich zusätzliche Kosten verursachen können.

 

  • Der Arbeitgeber (falls die Person beschäftigt war)
  • AHV, Pensionskasse
  • Der Vermieter der Wohnung
  • Die Bank(en) und bitten Sie sie, alles automatischen Lastschriften zu stoppen.
  • Verschiedene Abonnements (Telefon, TV, Internet etc)
  • Die Versicherungsgesellschaft(en) (Auto, Haushalts-, Lebensversicherung, 3. Säule etc. )
  • Steuerverwaltungen und kantonale Verwaltungen


Die Sterbeurkunde muss bei diesen verschiedenen Stellen vorgelegt werden, damit der Abschluss vorgenommen werden kann.

Wie garantiert Ihnen Everlife.ch höchste Neutralität?

Everlife.ch hat Partnerschaften mit so vielen Bestattungsunternehmen wie möglich aufgebaut, die sich bereit erklärt haben, unsere Qualitäts- und Ethik-Charta zu unterzeichnen. Wir werden durch eine Kommission des ausgewählten Bestatters entschädigt, wenn ein Kunde sich für den Everlife.ch Service entschieden hat. Da das Modell des „Geschäftsvermittlers“ relativ weit verbreitet ist, wird diese Provision nicht an unsere Kunden weitergegeben und unsere Partner sind dazu verpflichtet. Der Grund dafür ist, dass wir die Arbeit des Bestatters vereinfachen und teilweise entlasten.
Um eine Favorisierung des einen oder anderen Unternehmens zu vermeiden, haben wir eine identische Provision für alle Unternehmen in derselben Region festgelegt. Auf diese Weise können wir Sie wirklich unparteiisch und im alleinigen und einzigartigen Interesse des Kunden begleiten.

Wie schätzt man die Kosten einer Bestattung ein?

Es ist nicht einfach abzuschätzen, wie viel eine Bestattung kostet. Die Preise variieren stark in Abhängigkeit von den gewählten Leistungen, aber auch zwischen den verschiedenen Dienstleistern. Um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, hat Everlife.ch für Sie die verschiedenen durchschnittlichen Kosten für die minimalen und zusätzlichen Bestattungsleistungen geschätzt.

Häufige Fragen

Ist es mit Everlife.ch teurer?

Bestattungsvorsorge
Nein, ganz im Gegenteil! Obwohl Everlife.ch ein umfassenderes Paket anbietet als jene, die derzeit auf dem Markt erhältlich sind, ist das Angebot nicht teurer, selbst bei den Basis-Bestattungsleistung...
Mehr lesen

Wenn ich kündige, verliere ich dann mein ganzes Geld?

Bestattungsvorsorge
Nein, ganz und gar nicht. Das ist eine der Stärken des Konzepts.   Da wir kein Risiko abdecken, wie es eine Versicherung tun würde, sondern unser Service es lediglich ermöglicht, seine Leistung im V...
Mehr lesen

Was geschieht mit meinem Geld?

Everlife.ch
Wenn Sie über den Service Everlife.ch ein Vorsorgeangebot abschliessen, wird das eingezahlte Kapital durch eine rechtlich und finanziell unabhängige Einrichtung gesichert: Everlife Prévoyance (Vorsorg...
Mehr lesen

Werde ich einen Termin mit einem Berater haben?

Everlife.ch
Ja, wir werden einen physischen oder telefonischen Termin mit einem Berater vereinbaren, um Sie bei Ihrer Bestattungsvorsorge zu begleiten. Auf diese Weise haben Sie die Gelegenheit, alle Punkte zu be...
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Ist wirklich alles inbegriffen?

Everlife.ch
Ja, Everlife.ch hat ein umfassendes Bestattungsvorsorgepaket zusammengestellt, das darauf ausgerichtet ist, Sie, aber auch Ihre Angehörigen zu entlasten. Dank Reserven für die Gebühren von Fremdleistu...
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Kann ich meinen Vorsorgevertrag in Raten bezahlen?

Bestattungsvorsorge
Ja, es ist möglich, die Zahlung Ihres Vorsorgevertrags bei Everlife.ch in Raten zu begleichen. Bezahlen Sie Ihre Vorsorge in 12, 24, 48 Raten oder sogar in monatlichen Raten ab CHF 12.90 über 25 Jahre...
Mehr lesen

Warum sollte man dies mit Everlife.ch tun und nicht mit einem Bestattungsunternehmen?

Bestattungsvorsorge
Im Unterschied zu einer einfachen Bestattungsvorsorge, die von Bestattungsunternehmen in der Schweiz angeboten wird, geht das Ökosystem für das Lebensende von Everlife.ch einen Schritt weiter und ermö...
Mehr lesen

Bezahlt meine Gemeinde die Bestattung?

Bestattungsvorsorge
Nein, die Bestattung wird in den allermeisten Fällen nicht vom Staat bezahlt.   Einige Gemeinden wie die Stadt St. Gallen, der Kanton Zürich oder andere Gemeinden in der Schweiz übernehmen bestimmte...
Mehr lesen