Wussten Sie, dass man mit einer Bestattungsvorsorge seine Bestattung planen und sicherstellen kann, dass seine Wünsche erfüllt werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist?
Inhaltsübersicht
Erster Schritt: Eine Todesurkunde erhalten
Zweiter Schritt: Übermittlung der Informationen an das Zivilstandsamt
Dritter Schritt: Schliessen Sie die laufenden Geschäfte des Verstorbenen ab
Erster Schritt: Eine Todesurkunde erhalten
Um eine Todesurkunde zu erhalten, ist die Feststellung des Todes durch einen Arzt erforderlich. Wenn der Angehörige in einem Krankenhaus, einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz verstirbt, kümmern sich die Ärzteteams der Institution bzw. der zuständige Arzt am Sterbeort um diese Formalitäten.
Bei einem Todesfall zu Hause ist es Aufgabe der Familie, einen Arzt zu beauftragen, der eine Todesurkunde ausstellt. Dabei kann es sich um den Hausarzt handeln oder, wenn dieser z.B. in der Nacht nicht verfügbar ist, um den Notdienst. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen, etwa an öffentlichen Orten, bei verdächtigen Umständen oder bei Verkehrsunfällen, muss unbedingt die Polizei eingeschaltet werden.
Zweiter Schritt: Übermittlung der Informationen an das Zivilstandsamt
Sobald der Tod feststeht, stellt der Arzt eine Todesurkunde bzw. einen Todesschein aus (der Wortlaut ist je nach Gemeinde und/oder Kanton unterschiedlich). Neben den herkömmlichen Identifikationsangaben muss der Ort, das Datum und die Uhrzeit des Todes angegeben werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, ob es sich um eine natürliche oder unnatürliche Todesursache handelt. Das Dokument wird dann ans Standesamt weitergeleitet. Je nachdem können weitere Dokumente angefordert werden, um die Identität des Verstorbenen nachzuweisen (Personalausweis, Reisepass usw.).
Schliesslich kann der Todesschein beim Standesamt bestellt werden. Die Urkunde enthält den Vor- und Nachnamen, den Sterbeort, den Ehepartner und die Abstammung, die Heimatgemeinde und die Wohngemeinde. In der Stadt Zürich beispielsweise heisst dieses Dokument Todesurkunde und kann gegen eine Gebühr von 30.- CHF (zuzüglich 1.10 CHF für den Versand) in deutscher, italienischer oder französischer Sprache online bestellt werden.
Im Bereich der elektronischen Behördendienste schreitet die Digitalisierung voran, allerdings mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. In den meisten Gemeinden / Kantonen der Deutschschweiz kann die Sterbeurkunde mittlerweile jedoch online bestellt werden, darunter zum Beispiel in:
Gemeinden
- Stadt Zürich (Todesurkunde)
- Stadt Winterthur (Todesurkunde / Todesschein)
Kantone
- Kanton Schaffhausen (Todesschein)
- Kanton Glarus (Todesurkunde)
- Kanton Appenzell-Innerrhoden (Todesschein)
- Kanton Uri (Todesschein)
- Kanton Thurgau (Todesschein)
- Kanton Nidwalden (Todesurkunde)
Das gesamte Verfahren wird in der Regel vom Bestatter durchgeführt, sofern dies Teil des Vertrags ist. Sobald die Mitteilung an die Verwaltung erfolgt ist, beginnen die Mühlen der Bürokratie.
Dritter Schritt: Schliessen Sie die laufenden Geschäfte des Verstorbenen ab
Auch wenn die Todesurkunde ein unverzichtbares Dokument ist, um die Formalitäten nach dem Tod einzuleiten (Kündigung laufender Verträge, Schliessung von Bankkonten, Nachlass), obliegt es den Angehörigen, die entsprechenden Schritte zu unternehmen. Private Dinge wie die Schliessung von Bankkonten oder die Kündigung von Versicherungspolicen müssen von der Familie erledigt werden. Es ist zu beachten, dass das Grundbuchamt, obwohl es sich um eine Verwaltungsstelle handelt, "nicht automatisch über den Tod benachrichtigt und von der Familie informiert werden muss".
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