Darf ich die Asche nach Belieben verstreuen?
Ja, Sie können die Asche verstreuen, wie Sie möchten. Nach Absprache mit dem gewählten Bestattungsunternehmen kann die Urne und die Asche beigesetzt oder verstreut werden.
Natürlich sollten Sie immer nach dem letzten Willen des Verstorbenen handeln. Bei einer Verstreuung in der freien Natur sind zudem die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz zu beachten. In der Schweiz ist diese Form des Abschieds – sowohl bei religiösen als auch bei nicht-religiösen Personen – zunehmend verbreitet. Alternativ kann die Urne auch zu Hause aufbewahrt werden.
Diese Art von Entscheidung ist immer schwierig zu treffen. Hat der Verstorbene jedoch für eine Bestattung vorgesorgt, können Sie seinem letzten Willen nachkommen. In unserem Formular wird unter anderem der gewünschte Ort der Beisetzung oder Verstreuung erfasst.