Das Aufsetzen eines Testaments ist ein wichtiger Teil der Vorbereitung auf Ihr Ableben. Wie bei einer Bestattungsvorsorge macht diese Lösung die Organisation für Ihre Angehörigen einfacher.
Ein Testament kann zum Beispiel handschriftlich verfasst oder öffentlich gemacht werden. Wenn sie von einem Amtsträger, z.B. einem Notar, aufgesetzt wird, müssen Sie das Dokument in Anwesenheit von zwei Zeugen unterschreiben. Dieses Dokument, unabhängig von seiner Form, ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen an Ihre Angehörigen oder an Organisationen (z.B. humanitäre oder karitative Einrichtungen) Ihrer Wahl zu vererben. Es ist ratsam, diese Dokumente an einem sicheren Ort aufzubewahren und die Personen in Ihrer Umgebung über seine Existenz und seinen Hinterlegungsort zu informieren.
Das handschriftliche Testament muss mit „Testament“ überschrieben sein, Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Heimatort enthalten und angeben, ob es ein früheres Testament ersetzt. Es muss auch die letztwillige Verfügung enthalten, d.h. die Verteilung Ihres Vermögens und wer welchen Anteil erhalten soll. Sie müssen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile der gesetzlichen Erben beachten. Sie können auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn Sie dies wünschen. Schliesslich muss das Dokument den Ort angeben, datiert und von Ihnen unterschrieben werden.
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