Die Rückführung eines Leichnams erfolgt je nach der zurückzulegenden Entfernung in einem zugelassenen Bestattungsfahrzeug oder auf dem Luftweg. Sobald die Sterbeurkunde ausgestellt und der Todesfall den zuständigen Behörden gemeldet wurde, können die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um den Leichenpass zu erhalten und die Rückführung ins Ausland zu organisieren. In den meisten Fällen sind ein Zinksarg und die Konservierung des Leichnams erforderlich.
Die Rückführung eines Leichnams ist eine zusätzliche Belastung für die trauernden Familien. Wenn Sie Ihre Angehörigen von diesem Schritt entlasten möchten, wenden Sie sich an Everlife.ch, um eine internationale Rückführung zu planen.