Lexikon der Bestattung und Bestattungsvorsorge

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Lexikon der Bestattung und Bestattungsvorsorge

                        
Allerheiligenfest: Katholisches Fest, das am 1. November zu Ehren aller Heiligen gefeiert wird. Es sollte nicht mit dem Totensonntag am 2. November verwechselt werden. Da der 1. November in den meisten Schweizer Kantonen ein Feiertag ist, ist es üblich, dass die Angehörigen an diesem Tag den Friedhof besuchen, um ihrer verstorbenen Lieben zu gedenken.
                
Aquamation (alkalische Hydrolyse): Bestattungsverfahren, das als umweltfreundlicher als die Einäscherung gilt. Bei der alkalischen Hydrolyse wird ein Körper in eine Mischung aus heissem Wasser und Natrium oder Kalium getaucht, um das Gewebe aufzulösen. Die Knochen werden anschliessend zerkleinert.
               
Asche: Die Überreste des Körpers nach der Einäscherung, die oft in einer Urne aufbewahrt oder in einem Gedenkgarten verstreut werden. 

 

Beerdigung (Beisetzung, Begräbnis, Inhumation): Der Akt des Begrabens eines Körpers in einem Friedhof. 

 

Beileidskarte (Gedenkkarte, Trauerkarte): Eine physische oder virtuelle Karte, die von Freunden, Kollegen oder Bekannten der Familie des Verstorbenen gesendet wird, um ihre Anteilnahme und Unterstützung auszudrücken.

 

Bestatter: Umgangssprachlicher Begriff für einen Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens, der für die Einsargung oder den Transport der Toten zum Friedhof verantwortlich ist.       

             
Bestattungsunternehmen: Unternehmen, die sich auf die Organisation von Beerdigungen spezialisiert haben.

 

Bestattungsvorsorge: Eine Lösung, die es einer Person ermöglicht, ihre Bestattungskosten zu Lebzeiten zu bezahlen. Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet zwei Hauptvorteile. Zum einen entlastet er die Angehörigen von den Bestattungskosten, und zum anderen stellt er sicher, dass die Wünsche des Unterzeichners im Falle seines Todes respektiert werden. Während in einigen europäischen Ländern 30 bis 65 % der Todesfälle durch einen solchen Vertrag abgedeckt sind, liegt der Anteil in der Schweiz eher bei etwa 10 %.


Bestattungswünsche: Liste von Anweisungen, die eine Person bezüglich der Organisation ihrer eigenen Bestattung hinterlässt. Diese Anweisungen können Wünsche hinsichtlich der Art der Zeremonie (religiös oder weltlich), des Ortes der Beerdigung oder Einäscherung und anderer Details enthalten, die sie für wichtig hält.                    
 

Dankeskarte: Eine physische oder virtuelle Karte, die von der Familie des Verstorbenen gesendet wird, um sich bei den Personen zu bedanken, die an der Trauerfeier teilgenommen, ihr Beileid bekundet oder an den Bestattungsfeierlichkeiten teilgenommen haben (z.B. dem Bestattungspersonal).                    
 

Einäscherung (Kremation): Ein Bestattungsverfahren, bei dem der Körper durch Feuer zu Asche verbrannt wird, oft in einem Krematorium durchgeführt.                    
 

Einsargung: Der Akt, den Körper eines Verstorbenen vor der Beerdigung oder Einäscherung in einen Sarg zu legen. 

                   
Epitaph: Eine Grabinschrift auf einem Grabstein oder einer Stele zur Erinnerung an den Verstorbenen. Es kann sich um ein literarisches Zitat, einen kurzen poetischen Text oder einfach um einige dem Verstorbenen wichtige Worte handeln.
               
Erdbestattung: Bezieht sich auf eine Beerdigung, bei der der Sarg direkt in die Erde und nicht in eine Gruft gelegt wird. Diese Lösung ist in der Regel kostengünstiger als eine Beerdigung in einer Gruft.                    
 

Exhumierung: Die Handlung, einen Körper nach einer Beerdigung auszugraben, oft aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder wenn die Pacht für das Grab nicht verlängert wurde.                    
 

Gedenkgarten (Garten des Gedenkens): Ein kollektiver Urnenbereich auf einem Friedhof, der der Aschestreuung der Verstorbenen gewidmet ist.

         
Grabmonument: Ein Denkmal, das zur Erinnerung an den Verstorbenen errichtet wird. Es kann eine Stele oder einfach eine Grabplatte sein, die das Grab bedeckt. Es kann auch landschaftlich gestaltet sein, sodass Pflanzen es verschönern.                    
 

Grabrede (Leichenrede): Eine Rede zu Ehren des Verstorbenen, die während der Trauerfeier gehalten wird, oft von einem nahen Verwandten, Freund oder dem Zeremonienleiter.
         
Grabstätte: Ein Platz auf einem Friedhofsgrundstück. In der Schweiz kann eine Grabstätte für einen bestimmten Zeitraum gemietet werden, der je nach Kanton in der Regel zwischen 20 und 50 Jahren liegt. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Grabstätte gegen eine zusätzliche Gebühr verlängert werden. Eine Grabstätte kann individuell, also für eine einzelne Person, oder familiär sein, sodass ein Paar oder eine ganze Familie bestattet werden kann.                    
 

Grabstein: Ein Stein auf einem Grab, der eine Inschrift enthält, wie den Namen und Vornamen des Verstorbenen, sein Geburts- und Todesdatum.

                 
Gruft:    Ein gemauerter Grabraum, der mit einem Grabstein verschlossen ist und mehrere Särge oder Urnen aufnehmen kann. Im Gegensatz zu einem Erdgrab bietet eine Gruft einen gewissen Schutz vor Feuchtigkeit und Bodenbewegungen.                    
 

Humusation: Bestattungsritus, der den Prozess der Umwandlung eines Körpers in menschlichen Kompost durch Mikroorganismen einschliesst. Dieses Verfahren ist in der Schweiz derzeit nicht erlaubt.                    

 

Inhumation: Bestattungsritus, der das Begraben eines Körpers im Boden umfasst, synonym zu Beerdigung. 


Inzineration: Ein Begriff, der manchmal umgangssprachlich für die Einäscherung verwendet wird. Er ist jedoch eher für die Verbrennung von Abfällen als für einen menschlichen Leichnam geeignet.


Kenotaph: Ein Grabdenkmal, das zur Erinnerung an eine Person oder eine Gruppe von Personen errichtet wurde, jedoch keinen Körper enthält.

 

Kolumbarium: Ein Gebäude auf einem Friedhof, das mit individuellen Nischen ausgestattet ist, um die Urnen mit der Asche der Verstorbenen aufzunehmen.   

                 
Kondolenzbuch: Ein physisches oder virtuelles Buch, in dem Angehörige und Freunde Unterstützung bekunden oder Erinnerungen an den Verstorbenen festhalten können.


Körperspende an die Wissenschaft: Die Handlung, seinen Körper nach dem Tod einer medizinischen Einrichtung zur Verfügung zu stellen, damit er für die wissenschaftliche Forschung oder Ausbildung genutzt werden kann.


Krematorium: Eine Einrichtung, in der Einäscherungen stattfinden und die mit Kremationsöfen ausgestattet ist, um die Körper zu verbrennen. 

 

Leichenhalle (Totenhalle, Leichenschauhaus): Ein Ort in einer medizinischen oder Altenpflegeeinrichtung, an dem Verstorbene aufbewahrt werden, oft für die Zwecke der Rechtsmedizin.

 

Leichenhalle (Trauerhalle): Ein gekühlter Ort, an dem der Körper des Verstorbenen vor der Beerdigung aufgebahrt wird, um den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, Abschied zu nehmen oder eine Totenwache zu halten. Eine Leichenhalle befindet sich in einer Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Klinik, Altersheim) und nimmt nur Verstorbene auf, die innerhalb der Einrichtung gestorben sind. Eine Trauerhalle befindet sich in den Räumlichkeiten eines Bestattungsunternehmens oder in einem Krematorium und kann Verstorbene jeglicher Art aufnehmen.

 

Leichentuch: Ein Tuch, in das der Körper eines Verstorbenen gewickelt wird, bevor er in den Sarg gelegt wird. In einigen Ländern, wie beispielsweise in Belgien, ist es möglich, ohne Sarg, nur in einem Leichentuch, beigesetzt zu werden.


Leichenüberführung: Der Moment, in dem der Körper nach der Einbettung von der Leichenhalle zum Ort der Trauerfeier, zum Friedhof oder Krematorium gebracht wird.


Leichenwagen: Ein Fahrzeug, das zum Transport der Särge verwendet wird, normalerweise von der Trauerhalle zum Friedhof oder Krematorium.  

                  
Mausoleum: Grosses Grabmal, das dazu bestimmt ist, die Überreste berühmter Personen oder einer ganzen Familie aufzunehmen.                    
 

Nischengrab: Eine erhöhte oder überirdische Nische in einem religiösen Gebäude oder auf einem Friedhof, in der Särge oder Urnen aufbewahrt werden. Überirdische Gräber sind in der Schweiz relativ selten, jedoch existieren sie, wie das Beispiel des Friedhofs Ayent zeigt, der dieses Verfahren angewandt hat, um Platzmangel zu kompensieren.                    
 

Organspende: Die Handlung, seine Organe und Gewebe zu spenden, damit sie einem kranken Menschen transplantiert werden können. Derzeit muss man explizit zustimmen, um Organspender zu werden. Es wird jedoch erwartet, dass in der Schweiz ab 2025 die Widerspruchslösung eingeführt wird.                    
 

Patientenverfügung: Anweisungen, die eine Person für ihre medizinische Behandlung am Lebensende hinterlässt, und welche Behandlungen sie in Anspruch nehmen oder ablehnen möchte, falls sie nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äussern.

 

Reihengrab: Im Gegensatz zu Grabstätten werden Reihengräber nach und nach bei den Beerdigungen auf einem Friedhof vergeben. Es ist daher weder möglich, eines zu reservieren noch einen Standort auszuwählen. Ausserdem kann es nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Nutzungsfrist muss der Verstorbene in ein anderes Grab umgebettet oder die Überreste eingeäschert werden.

                 
Sarg: Ein Behälter aus Holz, Karton oder Metall (verzinkter Sarg), in den der Körper des Verstorbenen vor der Beerdigung oder Einäscherung gelegt wird. In der Schweiz ist der Sarg unabhängig von der gewählten Bestattungsform obligatorisch.                    
 

Sargträger: Person, die den Sarg des Verstorbenen während des Trauerzugs oder der Zeremonie trägt. In der Regel sind vier Träger erforderlich, um die Stabilität des Sarges zu gewährleisten. Die Träger sind oft Angestellte des Bestattungsunternehmens, können aber auch Angehörige des Verstorbenen sein.

 

Stele: Der vertikale Teil eines Grab- oder Urnenmonuments, auf dem die Inschrift graviert ist.


Sterbeurkunde (Todesurkunde): Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das vom Standesamt ausgestellt wird und den Tod einer Person bestätigt. Es enthält Informationen wie das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Todes sowie den Namen und Vornamen des Verstorbenen. Die Sterbeurkunde ist unerlässlich für die Durchführung von Verwaltungsformalitäten nach dem Tod, wie z.B. die Kündigung von Verträgen oder die Schliessung von Konten.

 

Testament: Notarielles Dokument, in dem eine Person ihre letzten Wünsche äussert, insbesondere in Bezug auf die Verteilung ihres Besitzes nach ihrem Tod.

 

Thanatopraxie: Gesamtheit der Techniken zur Konservierung von Leichen und zur Herrichtung der Verstorbenen. In der Schweiz sind konservierende Massnahmen nicht obligatorisch.

 

Todesanzeige:    Öffentliche Bekanntmachung des Todes einer Person, die in einer Regionalzeitung oder im Internet veröffentlicht wird. Die Todesanzeige kann als Benachrichtigung dienen und die Angehörigen über Datum und Ort der Trauerfeier oder über Spendenaufrufe informieren.

 

Totenwache: Die Zeit vor der Beerdigung, in der sich die Angehörigen um den Körper des Verstorbenen versammeln. Die Wache kann bei offenem oder geschlossenem Sarg stattfinden. Dieses Ritual, das in religiösen Familien sehr beliebt ist, ermöglicht es, dem Verstorbenen zu gedenken, gemeinsame Erinnerungen zu teilen und den Trauernden gegenseitige Unterstützung zu bieten. Sie kann zu Hause, in einer Leichenhalle oder in einem Gotteshaus stattfinden.

 

Trauerblumen (Grabblumen, Grabfloristik, Trauerfloristik): Blumen, die als Hommage an den Verstorbenen dargebracht werden, oft auf dem Grab platziert oder zur Dekoration des Raums der Trauerfeier verwendet.

 

Trauerfeier: Die Gesamtheit der Riten und Ehrungen, die dem Verstorbenen nach seinem Tod zuteilwerden. Der Begriff wird manchmal als Synonym für die Beerdigung einer öffentlichen Person verwendet.

 

Trauerkerze (Totenkerze, Trauerlicht): Eine Kerze, die zur Erinnerung an einen Verstorbenen angezündet wird, sei es bei Totenwachen, Gedenkfeiern oder stillen Momenten des Gedenkens. Plattformen wie everlife.ch bieten die Möglichkeit, virtuelle Trauerkerzen zu entzünden.


Trauerzug: Ein Zug, der den Sarg des Verstorbenen zum Grab begleitet, oft bestehend aus einem Leichenwagen und Familienangehörigen.

              
Überführung (Repatriation): Der Transport des Leichnams eines Verstorbenen in sein Heimatland oder an seinen Herkunftsort, um dort beigesetzt oder eingeäschert zu werden. Dies ist ein häufiger Wunsch vieler Menschen. Eine solche Prozedur erfordert jedoch mehr Formalitäten als eine traditionelle Beerdigung und die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens in der Schweiz, um den Transport bis zum Flughafen zu gewährleisten. Die eigentliche Bestattung wird anschliessend von einem lokalen Unternehmen organisiert.


Urne: Behälter zur Aufbewahrung der Asche eines Verstorbenen nach der Einäscherung. In der Schweiz ist die Urne nicht obligatorisch und die Familie kann den Behälter ihrer Wahl zur Aufbewahrung der Asche auswählen.

 

Urnenmonument: Ein Denkmal auf dem Grab, das die Asche eines Verstorbenen enthält. Es ist in der Regel kleiner als ein Grabmonument.


Vorsorgeauftrag: Dokument, das es ermöglicht, eine juristische oder natürliche Person zu benennen, die im Falle der Urteilsunfähigkeit die persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten regelt.


Zeremonienmeister (Bestattungsleiter): Person, die für den reibungslosen Ablauf der Trauerfeier sorgt und die verschiedenen Beteiligten koordiniert. Er kann auch eine Grabrede halten.